Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sterbeurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Sterberegister beantragen
Eine Sterbeurkunde bzw. beglaubigte Ablichtung aus dem Sterberegister kann ausgestellt werden für Sterbefälle, die bereits im Sterberegister beurkundet wurden.
Die Sterbeurkunde bzw. beglaubigte Ablichtung wird immer bei dem Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt. Es erfolgt immer eine Neuausstellung der Urkunde.
Es sind die Fortführungsfristen zu beachten. Das Sterberegister verbleibt 30 Jahre im Standesamt (taggenau). Anschließend ist das Stadtarchiv zuständig.
1 Urkunde bzw. beglaubigte Ablichtung: 15,00 Euro
jede weitere Ausfertigung bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro
Für den Versand der Urkunde(n) können Auslagen entstehen.
Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis.
- Barzahlung
- EC-Karte
- Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides (bei Beantragung per Post)
- Antrag (Original)
- Personalausweis bzw. Reisepass (Kopie)
-
Nachweis berechtigtes Interesse
(Original)
Das berechtigte Interesse muss nur dann nachgewiesen werden, wenn der Urkundenanforderer mit den Angaben in der angeforderten Urkunde nicht identisch ist. -
Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich bei der Beantragung durch einen Vertreter.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten - aufgrund der aktuellen Situation zurzeit nicht möglich.
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Weitere Hinweise:
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Antwortdokumente:
- Urkunde oder
- beglaubigte Ablichtung aus dem Sterberegister
Zustellung:
- Persönliche Abholung,
- per Post,
- Abholung durch Bevollmächtigte
- bei persönlicher Vorsprache sofort
- bei Anforderung per Post oder Fax entsprechend des Ermittlungsaufwandes
- Personenstandsgesetz