Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Personenverkehr: Lizenz für den gewerblichen, grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen (EU-Lizenz) beantragen
Wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) grenzüberschreitend in der Europäischen Union anbieten möchten, benötigen Sie eine EU-Lizenz.
Grundsätzlich muss vor der Erteilung der EU-Lizenz eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen und/oder Ausflugsfahrten bzw. Ferienzielreisen vorliegen.
Die EU-Lizenz wird wie die nationale Genehmigung für Veranstalter von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen höchstens für fünf Jahre erteilt. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden.
Hinweis:
Der Betriebssitz oder die Niederlassung muss sich im handelsrechtlichen Sinn im Inland befinden.
Beschreibung:
EU-Lizenz des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftomnibussen (KOM) für 5 Jahre:
- Erlaubnis: 60,00 Euro
- Je beglaubigte Kopie: 25,00 Euro
Hinweis:
Weitere Gebühren entstehen für Anträge auf Auskunft aus den Registern zur Vorbereitung der Antragstellung und Kosten für die Erstellung der sonstigen Nachweise.
Rechtsgrundlage:
§§ 1 und 9 VwKG i.V.m. § 1 GebOSt
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Antragsformular (Original)
-
Persönliche und fachliche Eignung des Antragstellers
(Kopie)
Die Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis
- Mindestens eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Mietwagenunternehmen. Eine entsprechende Fachkundebescheinigung wird von der IHK ausgestellt
- anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr). In diesem Fall ist ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen.
Falls die fachlich geeignete Person nicht selbst der Inhaber des Unternehmens ist, ist der Anstellungsvertrag für diese zur Führung der Geschäfte bestellte Person vorzulegen.
-
Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist.
(Kopie beglaubigt)
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen durch das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens. Die Höhe bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug ein Betrag von 5.000 Euro nachzuweisen. Anhänger oder Sattelauflieger gelten jeweils als Fahrzeug. Der Nachweis ist auch bei ausschließlichem Einsatz von Mietfahrzeugen zu führen. Ebenso ist durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachzuweisen, dass keine Rückstände bei Steuerzahlungen oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen. Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen nicht älter als zwölf Monate sein. - Genehmigung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Original)
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6641
- Fax: 0371 488-6696
Antwortdokumente:
- Genehmigungsbescheid (Lizenz)
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
3 Monate
Rechtsgrundlage:
§ 42a VwVfG
- Artikel 3a der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 in der Fassung der Verord-nung (EG) Nr. 11/98
Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.