Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Offenes Feuer beantragen


Zum Abbrennen offener Feuer, die nicht als Grill- und Kochfeuer dienen und die nicht in festen Feuerstätten angebrannt werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Kosten (minimal): 10,00 Euro
Kosten (maximal): 100,00 Euro

Beschreibung:
Die genauen Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Bar, EC-Karte, Rechnung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines offenen Feuers (Original)
  • Lageplan (Original)
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers (Original)
  • Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes (Original)

Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3290
  • Fax: 0371 488-3294

Antwortdokumente:

  • Bescheid/ Genehmigung


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • auf Wunsch des Antragstellers auch persönliche Abholung oder Abholung durch einen Vertreter mit Vollmacht möglich
ca. 2 Wochen
  • § 14 Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Der Antrag ist mindestens 10 Werktage vorher einzureichen.

Die Feuerstelle darf nur dort aufgebaut werden, wo folgende Abstände eingehalten werden können:
  • 200 m zu Autobahnen
  • 100 m zu Gebäuden, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • 100 m zu Waldrändern
  • 10 m um die Feuerstelle zu brennbaren Gegenständen

Es muss ein mindestens 50 cm breiter Wundstreifen (Graben, Wall, Steinreihen) bei Feuerstellen auf leicht brennbarem Bewuchs zur Vorbeugung von Flächenbrand angelegt werden.

Es dürfen nur unbehandelte, trockene Hölzer verbrannt werden. Das Verbrennen von Grünschnitt ist nicht zulässig.

Eine Belästigung Dritter durch das Feuer ist zu vermeiden.

Was ist ein Grill- und Kochfeuer?

Ein genehmigungsfreies Grill- und Kochfeuer liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
  • Es darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden.
  • Der Durchmesser des Feuers beträgt maximal 1,50 m.
  • Das Feuer wird in einer befestigten Feuerstätte oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) in Grillgeräten oder in handelsüblichen Brennbehältnissen entfacht.
  • Das Feuer ist so abzubrennen, dass keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.