Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Offenes Feuer beantragen
Zum Abbrennen offener Feuer, die nicht als Grill- und Kochfeuer dienen und die nicht in festen Feuerstätten angebrannt werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Formulare
Downloads
Kosten (minimal): 10,00 Euro
Kosten (maximal): 100,00 Euro
Beschreibung:
Die genauen Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines offenen Feuers (Original)
- Lageplan (Original)
- Zustimmung des Grundstückseigentümers (Original)
- Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes (Original)
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3290
- Fax: 0371 488-3294
Antwortdokumente:
- Bescheid/ Genehmigung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- auf Wunsch des Antragstellers auch persönliche Abholung oder Abholung durch einen Vertreter mit Vollmacht möglich
- § 14 Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Die Feuerstelle darf nur dort aufgebaut werden, wo folgende Abstände eingehalten werden können:
- 200 m zu Autobahnen
- 100 m zu Gebäuden, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- 100 m zu Waldrändern
- 10 m um die Feuerstelle zu brennbaren Gegenständen
Es muss ein mindestens 50 cm breiter Wundstreifen (Graben, Wall, Steinreihen) bei Feuerstellen auf leicht brennbarem Bewuchs zur Vorbeugung von Flächenbrand angelegt werden.
Es dürfen nur unbehandelte, trockene Hölzer verbrannt werden. Das Verbrennen von Grünschnitt ist nicht zulässig.
Eine Belästigung Dritter durch das Feuer ist zu vermeiden.
Was ist ein Grill- und Kochfeuer?
- Es darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden.
- Der Durchmesser des Feuers beträgt maximal 1,50 m.
- Das Feuer wird in einer befestigten Feuerstätte oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) in Grillgeräten oder in handelsüblichen Brennbehältnissen entfacht.
- Das Feuer ist so abzubrennen, dass keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht.