Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Musikschule: Schüler anmelden
Anmeldung von Schülern zu:
- Instrumentalunterricht
- Vokalunterricht
- Tanzunterricht
- elementarer Musikerziehung
Kosten (typisch): 15,00 Euro
Beschreibung:
Bei der Aufnahme als Schüler fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro an. Diese wird mit den Unterrichtsgebühren per Gebührenbescheid erhoben.
Gebührenübersicht
Laut der Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Städtische Musikschule Chemnitz.
Zahlung der Gebühren halbjährlich per Überweisung und halbjährlich oder zweimonatlich mit SEPA-Lastschriftmandat.
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Anmeldeformular für die Städtische Musikschule Chemnitz
(Original)
Das Anmeldeformular muss für jedes Unterrichtsfach (Grund-, Haupt- und Ergänzungsfächer) ausgefüllt werden. Auch wenn bereits ein Unterrichtsfach belegt wird. -
Schwerbehindertenausweis
Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell. -
Chemnitzpass
Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell. -
Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung (ab dem 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr)
Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell. -
Bildungspaket (Bewilligungsbescheid)
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn vorhanden und aktuell.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen
- der Zahlungspflichtige
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
- per Online Formular für die Musikalische Früherziehung
Antwortdokumente:
- Bestätigung der Aufnahme in die Warteliste
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Satzung der Stadt Chemnitz über die Benutzung der Städtischen Musikschule Chemnitz
- Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Städtische Musikschule Chemnitz
- Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten von der Städtischen Musikschule Chemnitz
- Entgeltordnung für die Erhebung von Entgelten für Konzerte, Veranstaltungen und Workshops der Städtischen Musikschule Chemnitz
Von wann bis wann läuft ein Schuljahr an der Städtischen Musikschule Chemnitz?
Wie oft findet der Unterricht statt?
Der Unterricht wird unter Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsregelungen in jedem Fach einmal wöchentlich erteilt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Unterricht in Abstimmung mit der Schulleitung 14-tägig in Doppelunterrichtseinheiten erteilt werden. Er findet in der Städtischen Musikschule Chemnitz sowie in kooperierenden Kindertagesstätten und Grundschulen statt. Bei Bedarf kann er auch in anderen geeigneten Räumen durchgeführt werden.
Wie lang ist eine Unterrichtsstunde?
Die Unterrichtsstunden dauern in der elementaren Musikerziehung 45 Minuten und bei den Tanzkursen 45 oder 60 Minuten (je nach Alter der Kinder). In den instrumentalen und vokalen Hauptfächern richtet sich die Dauer nach der Unterrichtsart. Entweder die Mischung aus 30 Minuten Einzel-, 45 Minuten Partner- und 60 Minuten Gruppenunterricht im "Kombiunterricht" oder 45 Minuten im Einzelunterricht.
In den Ergänzungsfächern variiert die Dauer zwischen 45 und 120 Minuten.
Können Sich Schüler unter 18 Jahren selbst anmelden?
An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Städtische Musikschule Chemnitz zu richten. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung eines/einer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin erforderlich. An-, Ab- und Ummeldungen werden erst durch die Bestätigung der Städtischen Musikschule Chemnitz zu dem in dem Vertrag bzw. der Kündigung genannten Zeitpunkt rechtswirksam (Vertrag, Änderungsvertrag, Anmeldebestätigung, Kündigungsbestätigung).
Kann der Unterricht auch während des Schuljahres beendet werden?
Abmeldungen sind jederzeit zum Ende des Folgemonats möglich, wenn die Beendigung bis zum 10. eines Monats schriftlich bei der Städtischen Musikschule vorliegt.
Was passiert bei Ende des Schuljahres?
Erfolgt keine Abmeldung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Schuljahr. Ausnahmen können bei einem Pädagogenwechsel zugelassen werden.