Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Mietspiegel anfordern
Die Stadt Chemnitz verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel, der regelmäßig angepasst bzw. fortgeschrieben wird (aller 2 Jahre). Der Mietspiegel wird von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Interessenvertretern der Mieter und Vermieter und der Stadt Chemnitz erstellt. Er weist die ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit (Alter) und Lage aus. Basis sind i. d. R. Stichprobenbefragungen bei Mietern und Vermietern.
Hinweis: Der Mietspiegel gilt nur für vermieteten Wohnraum, nicht für Gewerberäume.
Der Mietspiegel ist erhältlich:
- Download aus dem Internetauftritt der Stadt Chemnitz (https://www.chemnitz.de/)
- Erwerb in einer der Chemnitzer Bürgerservicestellen
- Für institutionelle Kunden bzw. Personen, die sich nicht in Chemnitz aufhalten: auf schriftliche Anfrage (E-Mail: statistik@stadt-chemnitz.de oder per Post) postalischer Versand möglich, wenn Download aus dem Internet nicht gewollt
Internet-Download: kostenfrei
Druckexemplar: 5,95 Euro ggf. zzgl. Portokosten
- Barzahlung in allen Bürgerservicestellen
- EC-Karte – im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
- Rechnung - bei postalischem Versand
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-7473
- Fax: 0371 488-1898
- E-Mail: statistik@stadt-chemnitz.de
Bei postalischem Versand: nach E-Mail-Eingang oder Posteingang ca. 1 bis 2 Tage
Im Zusammenhang mit dem Mietspiegel dürfen grundsätzlich keine Mietrechtsauskünfte und –beratungen erteilt werden bzw. erfolgen. Hierzu muss der Anfrager sich andernorts informieren (z. B. Mieterverein, Interessenvertreter der Vermieter, Rechtsberatungen).
Wie hoch darf die Miete für eine Wohnung in der Straße XYZ bzw. im Wohnhaus XYZ Nr. ... sein?
Der Chemnitzer Mietspiegel lässt keine Beantwortung dieser Frage zu.
Um festzustellen, welche Vergleichsmiete für eine Wohnung lt. Mietspiegel gilt, muss die betreffende Wohnung hinsichtlich der Merkmale Baualter, Größe, Ausstattungsmerkmale und Lage anhand eines Punktekataloges im Mietspiegel klassifiziert werden. Erst anhand der Summe erreichter Punkte ist die Einordnung der Wohnung in ein Tabellenfeld/ Vergleichsmiete möglich. Dies kann aber nur in Kenntnis der konkreten Wohnung erfolgen – keine Ferndiagnose möglich.
Ist eine von meinem Vermieter vorgenommene Mieterhöhung rechtens?
Gilt der Mietspiegel auch für Gewerbemieten?
Nein
Ein „Mietspiegel“ für Gewerberäume ist bei der IHK, Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz gegen ein Entgelt erhältlich.
Gilt der Mietspiegel auch für Ein- und Zweifamilienhäuser?
Ja
Laut Urteil vom 17. September 2008 – VIII ZR 58/08 des Bundesgerichtshofes kann der Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt.
Wie können ältere Mietspiegel bezogen werden?
Der jeweils aktuelle Mietspiegel ist auf die oben beschriebene Weise zu beziehen. Ältere Versionen können nur per E-Mail oder schriftlich bei der Abteilung Statistik, Wahlen bestellt werden. Die Kosten belaufen sich für Druckexemplare dann grundsätzlich auf 5,95 € zzgl. Portokosten.