Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kultur: Förderung von Kleinprojekten beantragen


Die Kleinprojekteförderung dient der Bezuschussung von kurzfristig entstandenen Projektvorhaben im Kulturbereich. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.

Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel:
Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen.

Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Fördervorhaben um ein Projekt von öffentlichem Interesse handelt und das Publikum die Möglichkeit hat, an dem Vorhaben barrierearm teilhaben zu können.

Unterstützung soll es für spontan entstandene Projektideen geben, die nicht als langfristige Maßnahme angelegt sind.

Die inhaltliche Ausrichtung sollte sich grundsätzlich am Rahmen der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz orientieren (www.chemnitz.de/kulturstrategie).
Die Kleinprojekteförderung versteht sich als ein Teilbereich der Förderung im Rahmen der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur (www.chemnitz.de/kulturfoerderung).

Die Beantragung der Kleinprojekteförderung ist vom 01.03. bis 15.11. des laufenden Jahres möglich. Die beantragten Projekte müssen bis zum 31.12. desselben Jahres abgeschlossen werden. Die Förderung beträgt bis zu 2.000,00 Euro und maximal 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % im Kosten- und Finanzierungsplan nachzuweisen. Der Eigenanteil kann aus Eigenmitteln oder Leistungen Dritter (z. B. Sponsoring, weitere Förderungen, Einnahmen) erbracht werden. Unbare Eigenleistungen werden nicht anerkannt.

Der Stichtag zur Einreichung des Projektantrages liegt spätestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes. Als Beginn zählt die Beauftragung von Leistungen bzw. das Abschließen von Verträgen oder Erteilen von Aufträgen.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antragsformular (Original)
  • bei natürlichen Personen (Kopie)
    • Personalausweis
  • bei juristischen Personen (z. B. Vereine) (Kopie)
    • Satzung
    • Vereinsregisterauszug und
    • Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Antragsberechtigt sind freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. e. V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie EinzelkünstlerInnen, wenn sie gemeinnützige Projekte planen und ihren Sitz in Chemnitz haben bzw. mit einem Vorhaben zur Bereicherung des Kulturangebots in Chemnitz beitragen.

Hilfe bei der Beantragung:

Die Antragsteller erhalten eine automatische Bestätigung zum Eingang des Antrages über das Portal "Amt 24.sachsen.de" und eine Antragskopie in das persönliche Servicekonto bei "Amt24.sachsen.de".

Bei Nachfragen nimmt der Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz per E-Mail Kontakt zum Antragsteller auf.
4 – 6 Wochen

Die Anträge werden vom Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz bearbeitet.

Nach Eingang des Antrages wird dieser geprüft und evtl. fehlende Unterlagen per E-Mail nachgefordert. Wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, beginnt der Prozess der Entscheidung über den Förderantrag mit einem Richtwert von ca. 4 Wochen.

Über die Entscheidung zum Förderantrag erhalten die Antragsteller einen schriftlichen Bescheid, der zusätzlich per E-Mail an den Antragsteller gesendet wird.

Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Auf die Förderung durch die Stadt Chemnitz ist in geeigneter Weise und gut lesbar in allen Publikationen, Pressemitteilungen und Materialien (z. B. Soziale Medien, Plakate, Flyer, Einladungskarten, Internetauftritt) hinzuweisen.

Nach Realisierung des Förderprojektes ist dem Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz ein einfacher Verwendungsnachweis vorzulegen.

Weitere Fördermöglichkeiten der Stadt Chemnitz:
Förderungen und Zuschüsse