Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kommunale Bürgerumfrage


Die Stadt Chemnitz führt seit 2018 kommunale Bürgerumfragen durch. Angeschrieben werden dazu 6.000 zufällig aus dem Einwohnermelderegister ausgewählte Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger. Diese erhalten ein Anschreiben der Oberbürgermeisterin und einen mehrseitigen Fragebogen. Die Teilnahme ist freiwillig. Dennoch ist es wichtig, dass sich möglichst viele an der Befragung beteiligen. Nur dann erhalten die erhobenen Daten auch die notwendige Aussagekraft.

Teilgenommen werden kann durch das Ausfüllen und Zurücksenden des Papierfragebogens oder online unter www.chemnitz.de/buergerumfrage.

Der ausgefüllte Fragebogen wird im beigefügten Rücksendeumschlag anonym (ohne Angabe des Absenders) zurück geschickt. Für die online-Teilnahme erhält jeder Teilnehmer im Anschreiben einen persönlichen Zugangscode mitgeteilt, den er unter www.chemnitz.de/buergerumfrage eintragen muss.

Die Fragestellungen umfassen zahlreiche Felder kommunalen Handelns aber auch zur persönlichen Lebenssituation und zur Zufriedenheit der Chemnitzerinnen und Chemnitzer. Außerdem werden die Meinungen und Einschätzungen in verschiedenen kommunalen Handlungsfeldern erfragt. Die Ergebnisse werden in statistisch aufbereiteter Form jedermann verfügbar gemacht. Die Auswertung erfolgt anonym. Rückschlüsse auf die Einzelpersonen sind nicht möglich.

Die Teilnahme an der Umfrage ist kostenfrei.

Dem Anschreiben liegt hierfür ein frankierter Rücksendeumschlag bei. Alternativ ist die Teilnahme online an der Befragung möglich.

Hilfe bei der Beantragung

Wann findet die Umfrage statt?

Die diesjährige kommunale Bürgerumfrage wird zwischen November und Dezember 2020 durchgeführt.
3 bis 4 Wochen nach Beginn der Befragung erhalten alle ursprünglich angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht geantwortet haben, ein Erinnerungsschreiben mit der nochmaligen Bitte um Teilnahme. Diesem Schreiben liegen nochmals der Fragebogen und ein frankierter Rückantwortumschlag bei.


Wer ist in der Stadtverwaltung Chemnitz zuständig?

Zuständig ist die Kommunale Statistikstelle der Stadtverwaltung. Sie gehört zur Abteilung Statistik, Wahlen im Dezernat 3.


Was gibt es bei der Online-Beantwortung zu beachten?

Für die ausgewählten Personen gibt es zwei Möglichkeiten, an der Umfrage teilzunehmen:
Hierzu ist ein Anmeldekennwort zum Einloggen notwendig. Dieses persönliche Kennwort hat jeder Teilnehmer im Anschreiben mitgeteilt bekommen. Die Beantwortung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die schon eingegebenen Daten bleiben erhalten.
Aber! Sobald der Button "Daten abschicken" betätigt wurde, wird das Kennwort gesperrt. Es ist für die weitere Teilnahme an der Befragung nicht mehr nutzbar.


Welche Bedeutung hat die Buchstabenkombination, die unten auf dem Papierfragebogen aufgedruckt ist?

Diese Kennung ist das persönliche Zugangskennwort für die Online-Beantwortung des Fragebogens. Sie wird außerdem zum maschinellen Einlesen des Papierfragebogens und zur Löschung der persönlichen Daten aus der Stichprobendatei benötigt.


Was mache ich, wenn ich angeschrieben wurde und teilnehmen möchte, ich aber versehentlich meinen Fragebogen zerrissen, weggeworfen oder verlegt habe?

Bitte die Behördennummer 0371 115 anrufen oder per E-Mail: d115@stadt-chemnitz.de melden.


Können meine Antworten mit meinen persönlichen Daten in Verbindung gebracht werden?

Die Stichprobendatei mit den persönlichen Angaben (Name, Adresse und Zugangskennwort) und die Datei mit den Ergebnissen der Erhebung werden strikt voneinander getrennt gespeichert.
Sofort mit Eingang des beantworteten Fragebogens werden die persönlichen Angaben (Name, Adresse, Pseudonym/Zugangskennwort) aus der Stichprobendatei gelöscht.
Spätestens nach dem Versenden eines Erinnerungsschreibens werden alle dann noch vorhandenen Namen und Adressdaten aus der Stichprobendatei gelöscht.


Was geschieht mit den erhobenen Daten? Wer darf sie nutzen? Wo sind die Ergebnisse erhältlich?

Erste Auswertungsergebnisse, die statistisch aufbereitet werden und natürlich ebenso keinerlei Rückschlüsse auf das Antwortverhalten von Einzelpersonen zulassen, werden im kommenden Jahr zur Verfügung stehen. Alle aufbereiteten Ergebnisse werden dann für jedermann verfügbar sein. Sie werden im Internet unter www.chemnitz.de/buergerumfrage veröffentlicht bzw. können in der Abteilung Statistik, Wahlen bezogen werden. Es fallen keine Kosten für den Bezug der (Standard-) Ergebnisse an. Für in Auftrag gegebene Spezialauswertungen fallen Kosten gemäß Entgeltordnung Tarifgruppe 1 Tarifnr. 3.2 an.

Die Weitergabe von Einzeldaten aus der Erhebung ist grundsätzlich ausgeschlossen.