Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug: Neufahrzeug anmelden


NummernschildFahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.

Bevor ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt werden darf, muss es angemeldet werden.

Mit der Anmeldung ist das Fahrzeug behördlich registriert und zugelassen.

Die Zulassung eines Neufahrzeuges ist auch als sogenannte Tageszulassung möglich. D.h., die Zulassung gilt nur bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung- Bei einer Tageszulassung darf das Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen und einem vorläufigen Zulassungsnachweis am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Mit Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt.


Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!

Grundgebühr bei Zulassung eines Neufahrzeuges: 30,60 Euro

Internetbasierte Zulassung eines Neufahrzeuges: 17,20 Euro zzgl. Portokosten

Tageszulassung: 46,50 Euro

Internetbasierte Tageszulassung: 19,60 Euro zzgl. Portokosten

Zur Grundgebühr können zusätzliche Kosten hinzukommen.

Bar, EC-Karte

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
    • Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
  • Vollmacht (Original, Formular)
    Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht.
  • Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
    Nur bei Firmen erforderlich.
  • Auszug aus dem Vereinsregister

    Nur bei Vereinen erforderlich

  • Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe

    Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Original)
    • Sollte der Fahrzeughalter nicht der Kontoinhaber sein, muss die Einzugsermächtigung von Kontoinhaber und Halter unterschrieben werden.
    • Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht Kfz-steuerpflichtig sind oder Antragsteller, die steuerbefreit sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Original)

    In der Regel nicht vorhanden bei Neufahrzeugen, denen auf der Grundlage eines technischen Gutachtens die Betriebserlaubnis durch die Kfz-Zulassungsbehörde erteilt wird.

  • Elektronische Versicherungsbestätigung
    • Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer
    • Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht haftpflichtversicherungspflichtig sind.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Certificate of Conformity) (Original)

    Nur erforderlich für die Zulassung typgenehmigter Neufahrzeuge

  • Fahrzeugidentifikation (Prüfung der Fahrzeugidentifizierungsnummer) (Original)

    Nur erforderlich, wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist.
    Diese Identifikation ist separat durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA)  vorzunehmen. Die Kfz-Zulassungsbehörde führt selbst keine Fahrzeugidentifikationen durch.

  • Kaufvertrag/ Rechnung

    Nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist.


Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • Sie können den Vorgang auch direkt ONLINE auslösen.
    Die Voraussetzungen dafür und den Link zum Onlineantrag finden Sie in der Leistung "Kraftfahrzeug online zulassen und abmelden".


Weitere Hinweise:

  • Der Antrag wird im Zuge der Fahrzeugzulassung ausgedruckt.


Hilfe bei der Beantragung:

§§ 6, 18 - 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kann ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden?

Ja. Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile wird benötigt. Falls nur ein Erziehungsberechtigter bestellt ist, muss eine entsprechende schriftliche Erklärung abgegeben werden. Zusätzlich sind die Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Weiterhin ist die Teilnahmeerklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren erforderlich.