Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kampfmittelfund/ Bombenfund melden


Bei Auffinden von Gegenständen, die Kampfmittel darstellen können, ist das Ordnungsamt oder die Polizeidirektion Chemnitz (außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes bzw. bei Nichterreichbarkeit) zu verständigen.

Bitte geben Sie bei der Meldung folgende Informationen an:

  • Genaue Beschreibung des Fundortes
  • Wird die Fundstelle durch eine Person abgesichert, wie ist diese erreichbar?
  • Etwaige Größe und Form des gefundenen Gegenstandes
  • Wurde die Polizei bereits verständigt?

Es fallen keine Kosten an.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Finder oder Beauftragten


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • telefonisch


Hilfe bei der Beantragung:

während der Dienstzeit: Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Sachgebiet Allg. Polizeirecht

  • Telefon: 0371 488-3221
  • Telefon: 0371 488-3225
  • Telefon: 0371 488-3220


außerhalb der Dienstzeit: Polizeidirektion Chemnitz

  • Telefon: 0371 387-100 oder
  • Notruf: 110
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird immer vor Ort getroffen.
  • Sächsische Kampfmittelverordnung,
  • Verwaltungsvorschrift Kampfmittelbeseitigung,
  • Sächsisches Polizeigesetz

Wie muss ich mich als Finder verhalten?

  • Etwaige Arbeiten an der Fundstelle sind umgehend einzustellen
  • Der Fundort ist zu sichern. Dabei ist auf die eigene Sicherheit und die Dritter zu achten
  • Kampfmittel dürfen nicht angefasst oder bewegt werden
  • Ordnungsamt bzw. Polizei sind schnellstens zu informieren

Wer darf Kampfmittel entsorgen und vernichten?

Diese Arbeiten werden ausschließlich durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Sächsischen Landespolizei vorgenommen!

Wie gefährlich sind Kampfmittel?

Von Kampfmitteln jeder Art geht immer eine unmittelbare Gefahr aus.
Unbedingt auf Eigen- und Drittsicherung achten!
Fundsache nicht anfassen oder bewegen!

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Entsorgung und Vernichtung trägt der Freistaat Sachsen.