Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Gewerberegisterauskunft beantragen
Nach § 14 Absatz 5 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) dürfen der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden.
Ohne Nachweise erhalten Sie die einfache Auskunft, die sich auf die so genannten Grunddaten eines Gewerbes wie den Namen, Vornamen, Firma, die Betriebsstättenanschrift und die Tätigkeit beschränkt.
Die Übermittlung weiterer Daten ist nach § 14 Absatz 7 der Gewerbeordnung zulässig, wenn der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Daten beispielsweise zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen glaubhaft macht.
Mit diesen Nachweisen erhalten Sie eine erweiterte Auskunft, die neben o. g. Angaben zum Beispiel
- die Nummer der Handelsregistereintragung
- das An-, Um- und Abmeldedatum
- Angaben zum Betriebssitz der Niederlassung
- Name, Vorname, Privatanschrift der/s Geschäftsführers
- frühere Betriebsstätte
Ein Rechtsanspruch auf eine Auskunft, insbesondere zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, besteht nicht.
einfache Auskunft 12,00 Euro
erweiterte Auskunft 28,00 Euro
jede weitere Auskunft bei Sammelauskünften 3,00 Euro
- Anfrage zur Erteilung einer Gewerberegisterauskunft (Original)
-
Nachweis des rechtlichen Interesses (durch die Vorlage von Unterlagen z. B. über Forderungen, Schuldtitel, Mahnungen, Kaufverträge)
(Kopie beglaubigt)
Nur erforderlich, wenn eine erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragt wird. -
Übersetzung Nachweis des rechtlichen Interesses
(Kopie beglaubigt)
Nur erforderlich, wenn eine erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragt wird und die Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst sind.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3231
- Telefon: 0371 488-3111
- Fax: 0371 488-3199
Antwortdokumente:
- Gewerberegisterauskunft
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Persönliche Abholung
- § 14 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7 GewO
Gegen den Gebührenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Gegen die Verweigerung einer Auskunft kann Feststellungsklage erhoben werden.