Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Gewerblicher Umgang mit Tieren: Erlaubnis beantragen


Die Erlaubnis wird erteilt

  • zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung (außer landwirtschaftliche Nutztiere) oder zum Handel mit Wirbeltieren,
  • zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes,
  • zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Tieren oder Verfügungstellung für solche Zwecke,
  • zur gewerbsmäßigen Bekämpfung der Wirbeltiere als Schädlinge.

Ferner wird eine Erlaubnis benötigt, um
  • Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten,
  • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zu halten und zur Schau zu stellen,
  • Hunde für Dritte zu Schutzzwecken auszubilden oder hierfür Einrichtungen zu unterhalten,
  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchzuführen.

Die Erlaubnis ist personen- und ortsgebunden. Versuchstiere fallen nicht unter diesen Prozess, diese Erlaubnis wird von der Landesdirektion erteilt.

Kosten (minimal): 25,00 Euro

Beschreibung:
14,40 EUR je angefangene Viertelstunde, mindestens 25,00 Euro

Rechtsgrundlage:
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 91 Tarifstelle 12

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG (Original)
  • Führungszeugnis (Belegart O)
    Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
  • Sachkundenachweis gem. § 11 TierSchG (Kopie)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Original)

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz


Zustellung:

  • Die Erlaubnis wird per Post zugestellt.

3 Monate

Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz

  • § 11 TierSchG

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch gemäß § 68 VwGO eingelegt werden.