Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Genusstauglichkeitsbescheinigung beantragen


Jede Fleischsendung muss von einer Genusstauglichkeitsbescheinigung begleitet werden.
Die Form einer Genusstauglichkeitsbescheinigung ist abhängig von der Art des Fleisches (frisch oder zubereitet) und davon, von welchen Tieren das Fleisch stammt. Diese Bescheinigung ist von einem amtlichen Tierarzt des Versandlandes zum Zeitpunkt des Verladens auszustellen und muss u. a. in deutscher Sprache abgefasst sein.
Außerdem müssen bei der Einfuhr von Fleisch von Nutztieren, Hausgeflügel und Hauskaninchen die Transportpapiere gem. § 37 Abs. 2 der Tierschutztransportverordnung einen Vermerk über die tierschutzgerechte Tötung enthalten. Des Weiteren ist aus tierseuchenrechtlichen Gründen gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung ein von der Veterinärbehörde des Ursprungs- bzw. Versendungslandes ausgestelltes Tiergesundheitszeugnis vorzulegen.

Kosten (minimal): 0,00 Euro
Kosten (maximal): 25,00 Euro

Beschreibung:
Die Kostenabrechnung erfolgt nach festen Stundensätzen.

Rechtsgrundlage:
8. Sächsisches Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 66 Tarifstelle 3.1

  • Information über Ausfuhr (Original)
  • Vorzertifikate bzgl. Ausfuhr von Lebensmitteln (Original)
    Nur erforderlich, wenn ein Solches nach den Vorschriften des Empfängerlandes verlangt wird.
  • Formular des Einfuhrlandes (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn ein Solches nach den Vorschriften des Empfängerlandes verlangt wird.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Exporteure


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Die schriftliche und elektronische Beantragung ist nur mit Einschränkungen möglich, da ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Genusstauglichkeitsbescheinigung
  • Gebührenbescheid

3 Monate

Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

  • Verordnung (EG) Nr.852/2004 (VO 852)
  • Verordnung (EG) Nr.853/2004 (VO 853)
  • Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
  • § 13 Abs. 3 Nr. 1 FHIV