Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schaustellung von Personen: Erlaubnis beantragen


Wer gewerbsmäßig

  • Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder seine Geschäftsräume für deren Veranstaltung zur Verfügung stellen will,
bedarf der Erlaubnis.

Dies gilt nicht für Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter.

Hinweis:
Die Möglichkeit zur Durchführung der Schaustellung von Personen in Geschäftsräumen unterliegt der Zustimmung der Baubehörde.
Zusätzlich ist eine gesonderte Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich.

Kosten (maximal): 548,00 Euro

Die Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
  • bei Abholung auch Barzahlung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 33 a GewO (Original)
  • Führungszeugnis (Belegart O) (Original)
    Bei der Belegart O geht das polizeiliche Führungszeugnis nach Beantragung dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz direkt zu. Wird dieses Dokument im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt, so ist es durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9 - G 02) (Original)
    Bei der Belegart 9 geht der Gewerbezentralregisterauszug nach Beantragung dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz direkt zu. Wird dieses Dokument im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt, so ist es durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
  • Personalausweis/Reisepass (Original)
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Original)
  • Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis (Original)
  • Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder (Original)

    www.vollstreckungsportal.de ... kann nur online beantragt werden!

  • Baugenehmigung für die Betriebsräume zur Nutzung als Veranstaltungsort (Kopie)
  • Auszug aus der Flurkarte (Kopie)
  • Bemaßter Lageplan bzw. bemaßte Grundrisse aller Veranstaltungsräume einschließlich Betriebsräume (Kopie)
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (Kopie)
    Bei Gesellschaften in Gründung ist der Gesellschaftervertrag vorzulegen!
    Beim zuständigen Amtsgericht erhältlich.
  • Übersetzung (Kopie beglaubigt)
    Wurden die erforderlichen Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst, so sind diese zusätzlich in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Außer bei Neugründungen sind für juristische Personen die vorgenannten Unterlagen von jedem gesetzlichen Vertreter und für die juristische Person selbst erforderlich.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-3135
  • Telefon: 0371 488-3155
  • Fax: 0371 488-3199

Antwortdokumente:

  • Genehmigungs- und Gebührenbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
bis 3 Monate

3 Monate

Rechtsgrundlage:
§ 6a Abs. 2 GewO

  • §33a Abs. 1 GewO
  • Sperrgebietsverordnung
  • Jugendschutzgesetz

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Kann überall eine Schaustellung durchgeführt werden?

Nein, es richtet sich nach der Baugenehmigung und nach der Sperrgebietsverordnung.

Kann jeder die Räume zur Veranstaltung betreten?

Nein, es ist grundsätzlich das Jugendschutzgesetz zu beachten und somit ist Kindern und Jugendlichen der Zutritt auch in Begleitung von Erwachsenen/Eltern zu verwehren.