Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Erzeugernummer für das elektronische Nachweisverfahren über gefährliche Abfälle beantragen


Firmen, bei denen im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen (Abfallerzeuger), benötigen eine behördliche Erzeugernummer für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).

Die untere Abfallbehörde im Umweltamt Chemnitz erteilt Erzeugernummern auf Antrag und gegen Gebühr.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle mit gesundheits- oder umweltgefährdenden Eigenschaften. Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) durch eine Schlüsselnummer mit Stern (*) erkennbar.

Für die Verwertung oder Beseitigung von gefährlichen Abfällen gelten gesetzliche Nachweis- und Registerpflichten.

Im Antrag muss ein von der Firma beauftragter Mitarbeiter, der die elektronische Abfallnachweisführung persönlich betreut, mit persönlicher E-Mail-Adresse und ggf. persönlicher Signaturkarte angegeben werden.

Formulare

Kosten (minimal): 25,00 Euro
Kosten (maximal): 80,00 Euro
Überweisung nach Gebührenbescheid
  • Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer (Original)
    Nur erforderlich, wenn im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall entsorgt werden muss.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:


Hilfe bei der Beantragung:


Antwortdokumente:

  • Erzeugernummer und Gebührenbescheid mit Überweisungsvordruck und Hinweisen zur elektronischen Registrierung


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • vorab als Fax oder E-Mail möglich, wenn gewünscht
Die Bearbeitung erfolgt im Regelfall am Tag des Posteingangs.
  • § 28 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV) in Verbindung mit
  • § 41 ff. Kreislaufwirtschafts- und AbfallG

Die Erzeugernummer kann auch beim Portal http://www.zks-abfall.de oder anderen Portalen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) beantragt werden.

Dazu wird ein Internetzugang, eine E-Mail-Adresse, eine elektronische Signaturkarte (qualifizierte Signatur) und ein Signaturkartenlesegerät benötigt. Nach der Kontoeröffnung kann über die Betriebsregistrierung mit Registrierungsauftrag eine Erzeugernummer elektronisch beantragt werden.

Zum Unternehmen gehören verschiedene Betriebsteile, muss für jede Anschrift eine gesonderte Erzeugernummer beantragt werden?

Ja, für jede Abfallanfallstelle mit eigener Anschrift muss eine Erzeugernummer beantragt werden. Die Zuständigkeit nach örtlicher Lage (Kreisfreie Stadt, Landkreis) ist zu beachten.

Als Firma habe ich verschiedene Baustellen im Stadtgebiet, muss ich für jede eine separate Erzeugernummer beantragen?

Nein, Sie können auch eine Erzeugernummer für das Stadtgebiet erhalten.

Benötigen Bürger mit gefährlichen Abfällen (Problemstoffe) eine Erzeugernummer?

Nein, Haushalte benötigen keine Erzeugernummer. Problemstoffe aus Haushalten der Stadt Chemnitz können auf den Wertstoffhöfen zu bestimmten Zeiten am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Informationen unter http://www.asr-chemnitz.de/Abfallentsorgung/Problemstoffe/Entsorgung.htm

oder

ASR Abfallberatung
Blankenburgstraße 62
09114 Chemnitz

oder

ASR Abfallberatung
PF 13 43
09072 Chemnitz

Telefon: 0371 4095-102
E-Mail: abfallberatung@asr-chemnitz.de