Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Eheschließung anmelden


  • Die Eheschließung kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden.
  • Die Anmeldung sollte persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden.
  • Ist einer der Verlobten verhindert, kann die Anmeldung auch mit einer Vollmacht allein angemeldet werden.
  • Der Standesbeamte hat die Aufgabe, die Unterlagen darauf zu prüfen, dass kein Ehehindernis vorliegt. Dementsprechend sollte ausreichend Zeit für die Anmeldung der Eheschließung eingeplant werden. Bei der Anmeldung können bereits Gebühren anfallen.
  • Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig.
  • Welche Unterlagen und Urkunden bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig.
  • Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren oder geschieden worden sein, ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.
  • Ebenso ist eine Vorsprache im Standesamt erforderlich, wenn die Eheschließung im Ausland stattfinden soll.

 

Anmeldung Eheschließung:

  • 60,00 - 130,00 Euro

 

Durchfürhung Eheschließung:

  • 20,00 Euro Eheschließung am Amtssitz während der Öffnungszeiten
  • 80,00 Euro Eheschließung am Amtssitz außerhalb der Öffnungszeiten
  • 100,00 Euro Eheschließung außerhalb des Amtssitzes während der Öffnungszeiten
  • 120,00 Euro Eheschließung außerhalb des Amtssitzes außerhalb der Öffnungszeiten

 

Ausfertigung Eheurkunde:

  • 15,00 Euro
     

Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis

Hinzu kommen Kosten für die Nutzung von Trauräumen außerhalb der Dienststellen der Stadt Chemnitz, die durch den Eigentümer erhoben werden. Weiterhin können Auslagen entstehen.
 

Bar, per EC-Karte
  • Personalausweis bzw. Reisepass von beiden Verlobten (Original)
  • Meldebescheinigung/ Aufenthaltsbescheinigung (Original)
    • ist nur erforderlich, wenn Chemnitz nicht der Hauptwohnsitz ist
    • wird von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes ausgestellt
    • darf nicht älter als 4 Wochen sein
  • Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Original)
    • Vollmacht eines Verlobten, wenn der andere Partner die Anmeldung allein vornimmt oder
    • Vollmachten beider Verlobter, wenn die Anmeldung der Eheschließung durch einen Vertreter erfolgen soll.
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Ablichtung/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister (Original)
    • Geburtsurkunde: nur in den Fällen ausreichend, wenn der Beteiligte in Chemnitz bzw. Karl-Marx-Stadt geboren ist und die Eheschließung in Chemnitz stattfinden soll.
    • beglaubigte Ablichtung/ beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister (erhältlich beim jeweiligen Geburtsstandesamt)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Original)
    • gilt nur für deutsche Staatsangehörige, die nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher, Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
    • bei Nichtdeutschen durch: Reisepass, Reiseausweis, Bescheinigung der Heimatbehörde
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe mit dem Vermerk der Auflösung der letzten Ehe oder Heiratsurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten (Original)
    erforderlich, wenn die Verlobten bereits verheiratet waren
  • Geburtsurkunde der Kinder bzw. gleichwertiger Geburtsnachweis, wenn das Kind außerhalb des Bundesgebietes geboren ist (Original)
    erforderlich, wenn die Verlobten bereits gemeinsame Kinder haben
  • Nachweis über die Vaterschaft bzw. Mutterschaft (Original)
    erforderlich, wenn die Verlobten bereits gemeinsame Kinder haben
  • Nachweis über die gemeinsame Sorge (Original)
    erforderlich, wenn die Verlobten bereits gemeinsame Kinder haben
  • Beschluss des Familiengerichts über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (Original)
    erforderlich, wenn einer oder beide Partner noch nicht volljährig sind

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
  • Antrag wird in der Behörde durch den Standesbeamten aufgenommen.

Im Rahmen des vereinbarten Termins erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort. Bei spontanen Vorsprachen kann eine sofortige Bearbeitung nicht garantiert werden. Der Verweis auf einen späteren Termin ist möglich.

Personenstandsgesetz