Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bauen: Baugenehmigung beantragen
Das Baugenehmigungsverfahren wird auf Antrag durchgeführt, wenn das Bauvorhaben weder verfahrensfrei noch genehmigungsfrei gestellt wird.
Der Bauantrag ist zusammen mit den erforderlichen Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (§ 65 SächsBO) einzureichen. Nur in Ausnahmefällen (§ 65 Abs. 3 SächsBO) ist eine Bauvorlageberechtigung durch den Entwurfsverfasser nicht erforderlich.
Danach wird er im Baugenehmigungsamt auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlenden und mangelhaften Unterlagen wird unter Setzung einer Nachfrist die Vervollständigung erbeten. Bei Missachtung der Frist wird der Bauantrag unbearbeitet, kostenpflichtig zurückgewiesen.
Sobald die Unterlagen vollständig sind, wird mit der Prüfung des Bauvorhabens begonnen. Diese Prüfung kann bis zu 3 Monate (gesetzliche Frist) dauern und kann bei Vorliegen wichtiger Gründe um bis zu 2 weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall wird dazu eine schriftliche Mitteilung erfolgen.
Nach positivem Abschluss der Prüfung wird die Baugenehmigung erteilt. Erst danach darf mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen werden.
Über den Baubeginn ist die Bauaufsichtsbehörde 2 Wochen vorher schriftlich zu informieren.
Bei Bauen im Überschwemmungsgebiet (§ 78 Abs. 5 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz) ist der unter Formulare stehende "Auskunftsbogen Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet" dem Bauantrag ausgefüllt beizufügen.
Die Information zu "Baugrundstücken in Überschwemmungsgebieten" ist im Themenstadtplan auf chemnitz.de abrufbar. Eine kurze Anleitung zum Einstellen der entsprechenden Ansicht im Themenstadtplan finden sie unter "Weitere Informationen".
Formulare
- Bauantrag
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung
- Baubeschreibung
- Schriftlicher Teil Lageplan
- Erklärung des Tragwerkplaners
- Erklärung des Entwurfsverfassers
- Erklärung gemäß Baumschutzsatzung
- Antrag auf Maßnahmen am Baumbestand
- Erklärung zur Beseitigung von Niederschlagswasser
- Versickern von Niederschlagswasser - Prüfkriterien Erlaubnisfreiheit
- Auskunftsbogen Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet
- Betriebsbeschreibung Gewerbe
- Erfüllungserklärung (bestehende Gebäude)
- Erfüllungserklärung (neue Gebäude)
Weitere Gebühren können abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben und der damit in Verbindung stehenden Prüfung bautechnischer Nachweise und der Bauüberwachung entstehen.
- Überweisung,
- in Fällen von erhobenen Kostenvorschüssen: Vorkasse
-
Bauantrag
(Original)
Der Bauantrag ist mindestens in 3-facher Ausfertigung einzureichen. -
Lageplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte
(Original)
Der Lageplan ist vom Entwurfsverfasser oder Fachplaner zu erstellen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte ist im Vermessungsamt der Stadt Chemnitz erhältlich. - Bauzeichnungen (Original)
- Baubeschreibung (Original)
-
Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis und andere bautechnische Nachweise
(Original)
Ihre Erforderlichkeiten ergeben sich im Einzelfall abhängig vom geplanten Bauvorhaben. -
Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners
(Original)
Dokument ist immer zu erstellen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von mehr als 10 m. -
Erschließungsnachweise
(Kopie)
Trinkwasser, Schmutzwasser, Oberflächenwasser, Energieversorgung,
einzuholen bei "eins energie in sachsen GmbH & Co. KG", Augustusburger Straße 1, 09111 Chemnitz, Tel.-Nr.: 0371 525-0 -
Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Grundstücks
(Vollständige, großformatige Kopie oder auszugsweise Anfertigung einer Kopie)
Nur erforderlich, wenn das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, daneben sind weiter Angaben erforderlich (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 DVOSächsBO) - Statistischer Erhebungsbogen (Original)
-
Erklärung nach der Städtischen Baumschutzsatzung
(Original)
Nur erforderlich, wenn kein gesonderter Antrag auf Befreiung vom Schutz nach § 6 Abs. 1 Baumschutzsatzung gestellt wird. -
Antrag auf Maßnahmen am Baumbestand/ Baumfällantrag
(Original)
- jeweilige Erfüllungserklärung - Gebäudeenergiegesetz (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6371
- Fax: 0371 488-6399
- E-Mail: antragsannahme-buva@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Baugenehmigungsbescheid oder
- Versagungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- § 68 SächsBO
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Die Bauaufsichtsbehörde kann weitere Bauvorlagen fordern bzw. auf Bauvorlagen verzichten, wenn diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich bzw. nicht erforderlich sind.
Die Bauaufsichtsbehörde kann gestatten, dass einzelne Bauvorlagen nachgereicht werden.
Für die Fälle, dass die Baugenehmigung Gestattungen/ Genehmigungen nach anderen Vorschriften einschließt, können sich weitere Unterlagen erforderlich machen. Dies ergibt sich in der Regel aus den nachgeforderten Bauvorlagen.
Hinweis:
Wegen des Umfangs und Komplexität der Bauanträge und Bauvorlagen wird die Beauftragung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers bereits bei der Klärung von Einzelfragen zum Bauantrag im Vorfeld dringend angeraten.
Amt24 Sachsen
https://www.chemnitz.de/
Überschwemmungsgebiete: Beschreibung für die Ansicht im Themenstadtplan:
- Entweder direkt den Themenstadtplan öffnen und dann weiter bei 3. oder die Homepage der Stadt Chemnitz öffnen
- unter "Service" (ganz unten) den Menüpunkt "Themenstadtplan" anklicken
- unter "Karteninhalt" auf "Umweltatlas" klicken und danach bei der Auswahlmöglichkeit "Wasser" das Häckchen bei "Hochwasser/Überschwemmung" setzen und "Überschwemmungsgebiete" auswählen