Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bestattungsfrist: Verlängerung beantragen
Die Bestattung (Erdbestattung oder Einäscherung) darf nach der regelmäßigen Mindestwartefrist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
Nach Eintritt des Todes muss eine Bestattung innerhalb von 8 Arbeitstagen vollzogen sein.
Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung in diesem Zeitraum nicht möglich sein, ist vom Bestatter eine Wartefristverlängerung zu beantragen. Außerdem kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, u. a. falls die Ermittlung von Angehörigen (siehe § 10 SächBestG) eines Toten länger dauern sollte.
Verfahrensablauf:
Kontrolle der Einhaltung der Bestattungsfristen
Zwischenergebnisse:
- nach Eingang des Antrages Kontrolle der Todesbescheinigung
- Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (einschließlich Gebührenbescheid)
Formulare
Kosten (typisch): 14,50 Euro
Kosten (maximal): 175,00 Euro
- Antrag auf Verlängerung der Bestattungsfrist mit Begründung (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Das jeweilige Bestattungsunternehmen im Auftrag der folgenden Personen:
- Ehegatte oder Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Großeltern
- Enkelkinder
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grade
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5318
- Fax: 0371 488-5398
- E-Mail: gesundheitsamt@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Genehmigungsbescheid
Zustellung:
- Die Zustellung des Bescheides erfolgt per Post.
- Es kann auch persönliche Abholung vereinbart werden.
- § 19 SächsBestG