Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bauen: Werbeanlage beantragen
Wenn die geplante Werbeanlage im räumlichen Geltungsbereich der Werbesatzung der Stadt Chemnitz liegt, sind die Anforderungen der Werbesatzung einzuhalten.
Sollte das begründet nicht möglich sein, ist ein "Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO in Verbindung mit § 8 der Satzung der Stadt Chemnitz über Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbesatzung)" erforderlich. Die Zulassung einer Abweichung ist laut § 67 Sächsische Bauordnung und Ausnahme nach § 8 der Werbesatzung möglich. Dabei ist genau zu beschreiben und zu begründen, welche Anforderung (Paragraph, Nummer) nicht eingehalten wird (z. B. unbeleuchtete Werbeanlage, Inanspruchnahme von mehr als 25 Prozent der Fassadenfläche).
- Bauantrag für Werbeanlagen (Original)
-
Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO in Verbindung mit § 8 der Werbesatzung der Stadt Chemnitz
(Original)
nur erforderlich, wenn die Anforderungen der Werbesatzung nicht eingehalten werden - weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag und dem Merkblatt
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6371
- Fax: 0371 488-6399
- E-Mail: antragsannahme-buva@stadt-chemnitz.de
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post