Drei voneinander unabhängige Tuberkulosefälle in Gemeinschaftseinrichtungen aufgetreten
In drei Chemnitzer Gemeinschaftseinrichtungen sind Tuberkulosefälle aufgetreten, die inhaltlich jedoch keinen Zusammenhang haben.
Ein Fall betrifft eine Mitarbeiterin in einer sozialtherapeutischen Wohnstätte. Da es sich hierbei um einen Fall mit über 100 Kontaktpersonen handelt, arbeitet das Gesundheitsamt derzeit daran, alle diese Personen zeitgerecht zu untersuchen und erforderlichenfalls in Therapie zu geben. Der Zeitpunkt der Untersuchungen ist abhängig davon, wie eng der Kontakt zur Erkrankten gewesen ist und wann dieser stattgefunden hat. In der Einrichtung hat es bereits Informationsveran-staltungen sowohl für Mitarbeitende als auch für Bewohnerinnen und Bewohner gegeben.
Die beiden anderen Fälle betreffen die Chemnitzer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen: Einmal ist eine Frau betroffen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht war und dort Symptome entwickelte. Alle sieben Familienmitglieder befinden sich bereits in Behandlung bzw. engmaschiger Betreuung durch das Gesundheitsamt. Weitere Kontaktpersonen gab es nicht. Ein weiterer Fall wurde an das zuständige Gesundheitsamt in einem benachbarten Landkreis übergeben, da alle neun betroffenen Personen dorthin verlegt worden sind.
Stichwort Tuberkulose
Nach dem Infektionsschutzgesetz gehört die Tuberkulose – eine bakterielle Infektionskrankheit – zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Wird eine Erkrankung oder der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose in Deutschland festgestellt, so erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt untersucht den Fall und beurteilt, inwiefern ein Infektionsrisiko für andere Personen bestanden hat. In der Folge werden durch die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes Kontaktpersonen ermittelt, kontaktiert und bei Erfordernis auf Tuberkulose untersucht. Bei positivem Bluttest werden weitere Untersuchungen angeordnet.
Weltweit gehört die Tuberkulose zu den am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation erkranken jährlich ca. zehn Millionen Menschen an Tuberkulose. Deutschland gehört zu den Ländern mit einer niedrigen Erkrankungsrate. Eine Infektion führt nur in etwa zehn Prozent der Fälle im Lauf des Lebens zu einer Erkrankung. Eine Infektion ist noch nicht ansteckend, die Ansteckung ist erst mit Ausbruch der Tuberkulose möglich. Für eine Infektion sind in der Regel mehrere Stunden gemeinsamen Aufenthalts in geschlossenen Räumen erforderlich. Ein gesicherter Nachweis bzw. Ausschluss einer Tuberkulose ist erst in acht bis zwölf Wochen nach dem Kontakt möglich.