20.01.2023
Pressemitteilung 46

Fall von offener Tuberkulose in Chemnitz


Amt für Gesundheit und Prävention prüft Umfeld

Bei einer Pflegeschülerin, die in einem Chemnitzer Pflegeheim ein Praktikum absolviert, ist eine offene Lungentuberkulose festgestellt worden.
Nachdem das Amt für Gesundheit und Prävention über den Fall informiert wurde, sind die Kontakte der betroffenen Patientin ermittelt und untersucht worden. Diese Untersuchungen betreffen aktuell insgesamt 75 Personen. Neben Bewohnern und Personal des Pflegeheims (insgesamt 46 Personen) sind Mitschüler:innen sowie Lehrer der Pflegefachschule (insgesamt 29 Personen) betroffen. Weitere 14 Personen werden durch das Gesundheitsamt Annaberg untersucht.

Die Blutuntersuchungen von Kontaktpersonen sind erfolgt. In Abhängigkeit vom letzten Kontakt zur erkrankten Person und den bisherigen Ergebnissen sind bei einem Teil der untersuchten Personen Kontrollen für Ende Februar bzw. Anfang März vorgesehen, da Tuberkuloseinfektionen in der Regel frühestens acht bis zwölf Wochen nach der Ansteckung im Blut nachgewiesen werden können.

Bei den ersten Untersuchungen wurden bisher 23 Tuberkuloseinfektionen festgestellt, davon 19 an der Pflegeschule und vier im Pflegeheim. Bei sechs Personen wurde ein kontrollbedürftiger Befund erhoben, alle anderen Testergebnisse sind bislang negativ. Eine Person wurde mit Tuberkuloseverdacht zur weiteren Diagnostik in eine Klinik eingewiesen.


Zum Verfahren:

Nach dem Infektionsschutzgesetz gehört die Tuberkulose – eine bakterielle Infektionskrankheit – zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Wird eine Erkrankung oder der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose in Deutschland festgestellt, so erfolgt eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt untersucht den Fall und beurteilt, inwiefern ein Infektionsrisiko für andere Personen bestanden hat. In der Folge werden durch die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes Kontaktpersonen ermittelt, kontaktiert und bei Erfordernis auf Tuberkulose untersucht. Bei positivem Bluttest werden weitere Untersuchungen angeordnet. Dies geschieht auch im vorliegenden Fall. Bis zum Vorliegen des Röntgenergebnisses, das eine ansteckende Tuberkulose ausschließt, bzw. bei auffälligem Röntgenbefund wird den Pflegeschüler:innen ein Betretungsverbot für Pflegeeinrichtungen ausgesprochen.


Hintergrund

Weltweit gehört die Tuberkulose zu den am häufigsten verbreiteten Infektionskrankheiten. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation erkranken jährlich ca. zehn Millionen Menschen an Tuberkulose. Deutschland gehört zu den Ländern mit einer niedrigen Erkrankungsrate. Für Chemnitz wurden im vergangenen Jahr 2022 insgesamt 32 Tuberkuloseerkrankungen gemeldet, sechs Kinder waren betroffen. Fünf der erwachsenen Patienten sind inzwischen verstorben.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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