24.05.2023
Pressemitteilung 344

Bestellung einer neuen Ombudsperson zur Korruptionsbekämpfung ab Herbst 2023


Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2023 möglich

Die Stadt Chemnitz schreibt eine neue Ombudsperson zur Korruptionsbekämpfung aus, die ab dem vierten Quartal 2023 bestellt werden soll.


Anlass und Ziel der Bestellung

Der erste unabhängige, externe Ombudsmann (Antikorruption) wurde 2007 vom Chemnitzer Stadtrat bestellt (B-120/2007). Die Vereinbarung der Stadt Chemnitz mit dem jetzigen Ombudsmann endet am 30. Juni 2023.

Auch in der nächsten Wahlperiode soll die Ombudsperson als Kontaktstelle für Bürger:innen, Stadtratsmitglieder, Unternehmen, andere Kommunen und bei Befangenheit der städtischen Antikorruptionskoordinatorin auch für die städtischen Bediensteten und Mitarbeiter:innen in den Eigenbetrieben bei allen Fragen zur Korruptionsbekämpfung und bei Verdacht von Korruption in einer Organisationseinheit der Stadt Chemnitz zur Verfügung stehen.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Entgegennahme und Prüfung von Hinweisen auf Korruptionsverdacht
  • Dokumentation aller Vorgänge, zweijährige Berichterstattung an den Oberbürgermeister
  • Erteilung von Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise unter dem Aspekt der strafrechtlichen Verfolgung und arbeitsrechtlichen Beurteilung möglicher Konsequenzen
  • Ansprechpartner:in für die städtische Antikorruptionskoordinatorin


Zeitraum der Bestellung

Die Bestellung einer neuen Ombudsperson ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen und soll bis zum Ablauf der Wahlperiode des nächsten Stadtrates gelten.


Anforderungen an die Bewerber:innen

Die Bewerberin/der Bewerber sollte Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Chemnitz oder Richterin/Richter im Ruhestand sein.
Zur Bestätigung der Eignung sollten möglichst Nachweise vorgelegt und Auskünfte erteilt werden über Erfahrungen in der Korruptionsbekämpfung, insbesondere für öffentliche Auftraggeber:innen, unter Beifügung von Referenzen und Ansprechpartner:innen.

Die Tätigkeit wird auf der Grundlage eines Stundenhonorars von 125 Euro zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer abgerechnet. Mit diesem Honorar sind alle Aufwendungen abgegolten.


Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Die Bewerbungen sind mit den erbetenen Angaben bis zum 30. Juni 2023 bei der Stadt Chemnitz, Dezernat 3, z. Hd. Bürgermeister Knut Kunze, Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz, einzureichen.

Soweit erforderlich, werden nach Auswertung der Bewerbungen Gespräche mit den Bewerber:innen geführt. Diese sind Grundlage der Entscheidung über die Auswahl und werden veröffentlicht.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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