29.12.2022
Pressemitteilung 840

Schöffinnen und Schöffen für nächste Amtsperiode gesucht


Bewerbungen sind bis zum 24. März 2023 möglich

Die Stadt Chemnitz sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ca. 820 Personen, die als Schöffinnen und Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht oder ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht tätig werden wollen. Die Bewerbung ist bis zum 24. März 2023 möglich.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Chemnitz (Schöff:innen und Jugendschöff:innen) bzw. innerhalb des Gerichtsbezirkes (ehrenamtliche Richter:innen) wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Juristische Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Bewerber:innen sollten aber über soziale Kompetenzen verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Für ihre Tätigkeit erhalten die Schöff:innen und ehrenamtlichen Richter:innen kein Entgelt. Sie erhalten aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) eine Entschädigung für Nachteile, die ihnen durch eine Heranziehung eventuell entstanden sind.

Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht und Verwaltungsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöff:innen bzw. ehrenamtliche Richter:innen benötigt werden. Die Schöffenwahlausschüsse wählen in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöff:innen.

Interessierte können ihre Bewerbung an folgende Adressen richten:

Schöffe/Schöffin Erwachsenstrafrecht sowie ehrenamtliche Richter/Richterin am Verwaltungsgericht:

Stadt Chemnitz, Hauptamt, Markt 1, 09111 Chemnitz

E-Mail: schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de
 


Schöffe/Schöffin Jugendstrafrecht:

Stadt Chemnitz, Jugendamt, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz

E-Mail: jugendschoeffenwahl@stadt-chemnitz.de


Ausführliche Informationen zur Bewerbung, den Voraussetzungen und den Ausschlussgründen finden sie unter:

www.chemnitz.de/schoeffenwahl.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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