Gestaffelter Umtausch der Papierführerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1964
Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1953 bis 1964 müssen im Jahr 2022 und 2023 ihren alten Papierführerschein umtauschen. Dafür wurde der Umtausch gestaffelt. Darauf weist das Bürgeramt der Stadt Chemnitz hin.
Bis zum 19. Juli 2022 müssen jene Papierführerscheine umgetauscht werden, deren Inhaber in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden. Bis zum 19. Januar 2023 müssen alle jene Papierführerscheine umgetauscht werden, deren Inhaber in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden.
Ein Führerscheinumtausch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, entweder telefonisch über die Behördenrufnummer 115, montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, oder per E-Mail an fuehrerscheinumtausch@stadt-chemnitz.de. Hierbei muss neben dem Anliegen der Name, Vorname, das Geburtsdatum, die Führerscheinnummer sowie – falls der Führerschein nicht in Chemnitz/Karl-Marx-Stadt ausgestellt wurde – die damals ausstellende Behörde angegeben werden. Eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung wird anschließend per E-Mail zurückgesandt.
Hintergrund:
Nach Inkrafttreten der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Umtausch für Papierführerscheine richtet sich dabei nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.