04.01.2022
Pressemitteilung 3

Stadt fördert begrünte Fassaden


Bis Ende des Jahres können Anträge gestellt werden

Als maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas in dichtbesiedelten, innerstädtischen Bereichen fördert die Stadt Chemnitz Fassadenbegrünungen an Bestandsgebäuden. Zunächst können bis Ende des Jahres Anträge innerhalb des Fördergebietes im innerstädtischen Bereich der Stadt gestellt werden. Dieses umfasst Hitzeinseln sowie besonders von Lärm und Schadstoffen belastete Flächen gemäß der Klimafunktionskarte der Stadt Chemnitz.

Fassadenbegrünungen reduzieren sommerliche Hitzebelastungen, erhöhen Wärmedämmungen im Winter, tragen zum Lärmschutz bei und verbessern die Luftqualität. Darüber hinaus steigern sie die Attraktivität eines Stadtquartieres. Sie sind gesundheitsfördernd für den Menschen und dienen dem Artenschutz von Pflanzen und Tieren.

Die entsprechende Förderrichtlinie wurde Ende September 2021 vom Stadtrat beschlossen. Demnach gibt es unterschiedliche Förderquoten. In Gebieten der Zone A (roter Bereich) werden 75 Prozent der Herstellungskosten, maximal jedoch 5.000 Euro gefördert. In Zone B (gelber Bereich) beträgt der Zuschuss 50 Prozent der Herstellungskosten bzw. maximal 2.500 Euro. Zu den Herstellungskosten einer Fassadenbegrünung zählen vorbereitende Maßnahmen wie Entsiegelung, Bodenaufbereitung oder Bodenaustausch, die Kosten der Ausführung sowie Materialkosten, zum Beispiel für Rankhilfen oder Pflanzen. Auch die Planung der Maßnahme kann gefördert werden.

Anträge können durch alle „natürlichen und juristischen“ Personen gestellt werden, solange sie dazu für das Objekt berechtigt sind, z. B. Gebäudeeigentümer oder auch Mietergemeinschaften mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.

Die Förderbedingungen sowie alle Formulare für die Antragstellung und Abrechnung stehen unter www.chemnitz.de/fassadengruen.
Für die Umsetzung der Förderung ist das Stadtplanungsamt, Abt. Stadterneuerung im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 zuständig. Dort werden die Anträge angenommen, geprüft und über die Förderung entschieden. Zur Antragstellung berät Jasmin Schubert, jasmin.schubert@stadt-chemnitz.de, Telefon: 0371 488 6072.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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