Stadtrat beschließt Verstetigung der Arbeit der Bürgerplattformen
Der Stadtrat hat gestern die Verstetigung der Arbeit der Bürgerplattformen in Chemnitz beschlossen. Hierfür werden die Verträge bis Ende Juni 2023 geschlossen.
Darüber hinaus werden die Kriterien und Rahmenbedingungen, nach denen Bürgerplattformen arbeiten, unter anderem um folgende Punkte erweitert:
- Es werden gemeinsam verbindliche Standards der Zusammenarbeit, die insbesondere Aufgaben aller Beteiligten und Formen der Einbeziehung regeln, zwischen den Bürgerplattformen und der Stadtverwaltung entwickelt.
- Die Bürgerplattformen werden mit weiteren Gemeinwesenakteur:innen in den Stadtteilen kooperativ und unterstützend zusammenarbeiten.
- Die Koordinator:innen der Bürgerplattformen werden einmal jährlich an einer von der Stadtverwaltung angebotenen Fortbildung teilnehmen.
- Mindestens 10 Prozent des Bürgerbudgets werden für Maßnahmen bisher nicht unterstützter Akteur:innen verwendet. So soll der Wirkungskreis der Bürgerplattformen vergrößert werden. Neue Maßnahmen sind Projekte von Akteur:innen, die im Vorjahr noch nicht bezuschusst wurden.
- Mindestens 10 Prozent des Bürgerbudgets werden für Maßnahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung eingesetzt.
- Mindestens einmal jährlich berichtet jede Bürgerplattform über alle bezuschussten Projekte des Bürgerbudgets an den Stadtrat.
Diese und sind Ergebnis der Evaluation und Diskussion der Arbeit der Plattformen im vergangenen Jahr im Stadtrat und einem daraus folgenden Workshop, in dem die Fraktionen des Stadtrates im Januar 2021 mit der Verwaltung die Kernpunkte diskutierten.
Die Mitarbeit in der Steuerungsgruppe der Plattformen steht allen Bürger:innen, die im jeweiligen Stadtgebiet der betreffenden Bürgerplattform wohnen, arbeiten oder Mitglied in Vereinen oder Organisationen mit Sitz im Stadtgebiet der betreffenden Bürgerplattform sind, offen. Um den Regionalbezug zu gewährleisten, gilt dies auch für den jeweiligen Trägerverein. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Bürgerplattformen sowie die Trägerschaft mehrerer Bürgerplattformen ausgeschlossen.