15.09.2021
Pressemitteilung 568

Führerscheinumtausch


Umtauschfristen sind gestaffelt – Führerschein-Inhaber sind gebeten, zu prüfen, ob ein Umtausch jetzt schon notwendig ist

Nach Inkrafttreten der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen nunmehr bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Für mit Hauptwohnsitz in Chemnitz gemeldete Bürger:innen ist für den Umtausch des Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Chemnitz, Düsseldorfer Platz 1, in 09111 Chemnitz zuständig.

Allein der Zuständigkeitsbereich der Stadt Chemnitz umfasst bis zum Jahr 2033 weit mehr als 100.000 Führerscheine, die entsprechend der EU-Führerscheinrichtlinie umgetauscht werden müssen.

Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz hat jedoch neben dem Umtausch von Führerscheinen auch eine Vielzahl anderer Pflichtaufgaben (wie z.B. die Ersterteilungen von Fahrerlaubnissen, die Verlängerungen von LKW-Führerscheinen, die Erteilungen von internationalen Führerscheinen, den Umtausch von ausländischen Führerscheinen in eine deutsche Fahrerlaubnis etc.) zu bearbeiten.

Um das gesamtheitliche Serviceangebot aller Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde weiterhin zeitnah allen Bürger:innen anbieten sowie eine zügige Bearbeitung eines jeden Anliegens – ohne längere Wartezeiten – gewährleisten zu können, werden vom Umtausch Betroffene gebeten, in nachstehender Übersicht zu prüfen, ob ein Führerscheinumtausch zum jetzigen Zeitpunkt schon zwingend notwendig ist.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 (Papierführerscheine) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025


Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033


PKW- Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig – demnach unterfallen diese Führerscheine ebenfalls der Pflicht zum Umtausch.

Aktuell ist eine Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung unter www.chemnitz.de bzw. telefonisch unter der Behördenrufnummer 115 möglich.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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