14.06.2021
Pressemitteilung 355

Kunst- und Kulturförderung


Anträge für geplante Vorhaben 2022 bis 30. Juni bzw. 1. September 2021 möglich,
Anträge für spontane Vorhaben 2021 noch bis 15. November möglich

Für spontane Projektvorhaben im laufenden Jahr 2021 stehen noch Fördermittel zur Verfügung. Entsprechende Anträge können bis zum 15. November 2021 an den Bereich Kulturmanagement, Kulturstrategie im Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz gestellt werden. Dabei ist es möglich, für Kleinprojekte mit einer Antragssumme von maximal 2.000 Euro online den Antrag über das Portal amt24.sachsen.de zu stellen. Projektanträge über 2.000 Euro sind mit Formular an den Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz zu senden.

Anträge auf einjährige institutionelle Förderung und Projektförderung für das Jahr 2022 mit einer Antragssumme von mehr als 3.500 Euro müssen bis zum 30. Juni 2021 beim Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz eingereicht werden. Geplante Projekte im Jahr 2022 mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 Euro können bis spätestens zum 1. September 2021 eingereicht werden.

 

Hinweise zu Fördervorhaben mit investiven Verstärkungsmitteln im Jahr 2022:

Für den Abbau von Sanierungs- und Investitionsstau im Kulturbereich stellt der Freistaat Sachsen erneut investive Verstärkungsmittel sowie zusätzliche investive Mittel für kulturelle Einrichtungen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme mindestens 5.000 Euro kostet. Das Land beteiligt sich an den Gesamtausgaben mit maximal 50 Prozent. Die Stadt Chemnitz stellt für freie Kulturträger einen Sitzgemeindeanteil zur Verfügung.

Kultureinrichtungen mit Investitionsbedarf, können ihr Antragsvorhaben bis zum 30. Juni 2021 formlos im Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz anzeigen. Dort erfolgt dann die weitere Beratung zur möglichen Antragstellung.

Informationen, Formulare und Beratung:

Die Förderung von Maßnahmen erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz. www.chemnitz.de/kulturstrategie

Wesentliche inhaltliche Kriterien für eine Förderung sind in der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur sowie dem strategischen Leitfaden zur Förderung freier Kultur in Chemnitz abgebildet.
Die aktuelle Förderrichtlinie, die Antragsformulare sowie weiterführende Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: www.chemnitz.de/kulturfoerderung

Zu den Fragen der Kunst- und Kulturförderung, zur Förderung von soziokulturellen Aktivitäten und investiven Maßnahmen berät der Bereich Kulturmanagement, Kulturstrategie im Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz unter Tel. 0371 488 4121, oder gern auch mit persönlicher Vorsprache im TIETZ, Moritzstraße 20, 09111 Chemnitz. Für eine persönliche Beratung ist eine vorherige Terminvereinbarung unter kulturmanagement@stadt-chemnitz.de erforderlich.

Über die Vergabe der Fördermittel berät der Kulturbeirat der Stadt Chemnitz. Der Kulturausschuss entscheidet abschließend auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel über deren Bewilligung.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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