Parkraumkonzept Stadtzentrum – Stufe 1
Neue Parkgebührenordnung gilt ab 1. Juni in den Zonen A, B und F
Ab dem 1. Juni 2021 tritt die erste Stufe des Parkraumkonzeptes für das Stadtzentrum Chemnitz in Kraft. Das Konzept wurde durch den Stadtrat im April 2017 beschlossen.
Derzeit werden die Beschilderungen der Parkraumbewirtschaftungszonen A, B und F (siehe Lageplan) vor Ort errichtet und die erforderlichen Parkscheinautomaten aufgestellt. Die Arbeiten werden sich aufgrund des hohen baulichen Aufwandes sowie diverser zu beachtender Baustellen im Stadtzentrum noch bis September 2021 erstrecken. Daher wird das Parkraumkonzept schrittweise eingeführt.

Die Beschilderung der Parkraumbewirtschaftungszonen A, B und F erfolgt mit dem neuen gleichnamigen Verkehrszeichen. Es kommt zur Anwendung, wenn in einem zusammenhängenden Bereich in mehreren Straßen das Parken nur mit Parkschein zugelassen werden soll. Die Verkehrszeichen stehen ausschließlich am Zonenein- und Zonenausgang.
Innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone wird keine weitere Beschilderung vorhanden sein, die auf das Lösen eines Parkscheins hinweist.
Die Chemnitzer:innen und Gäste der Stadt werden gebeten, in der Übergangsphase zwischen Juni und September der jeweils vor Ort gültigen Parkordnung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und sich entsprechend der Beschilderung zu verhalten.
Bewohner:innen der Parkraumbewirtschaftungszonen erhalten auf Antrag einen Bewohnerpark-ausweis und können dann in der ihnen zugehörigen Parkraumbewirtschaftungszone ohne Parkschein parken.
Der Bewohnerparkausweis kann beantragt werden, wenn:
- Antragsteller:innen im ausgewiesenen Gebiet amtlich mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet sind,
- ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzt und
- im Besitz eines gültigen Führerscheines ist.
Für die Beantragung ist das Antragsformular auszufüllen und die geforderten Nachweise zu erbringen. Der Antrag kann unter www.chemnitz.de/bewohnerparkausweis aufgerufen werden. Dort gibt es weitere Informationen zum Antragsverfahren. Der Antrag kann auch bequem online direkt über https://amt24.sachsen.de/ gestellt werden.
Chemnitzer:innen, die einen gültigen Bewohnerparkausweis für die aktuellen Bewohnerparkzonen besitzen, erhalten automatisch per Post einen neuen, der ab 1. Juni 2021 in der zugehörigen Parkraumbewirtschaftungszone gültig ist. Begleitend zum neuen Parkausweis erhalten alle betreffenden Personen eine schriftliche Information sowie einen Lageplan.
Bei Kontrollen werden die neuen Bewohnerparkausweise während der Übergangsphase auch in den alten Bewohnerparkzonen anerkannt.
Neben Bewohner:innen mit Bewohnerparkausweis sind auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen und Car-Sharing-Fahrzeuge von der Pflicht zum Lösen eines Parkscheins befreit. Weitere Informationen hierzu sind auf den Parkscheinautomaten zu finden.