18.05.2021
Pressemitteilung 286

Mögliche Lockerungen ab Freitag bzw. nach Pfingsten


Die Sieben-Tage-Inzidenz geht auch in Chemnitz erfreulicherweise zurück. Sie liegt heute bei 95,8.

Sollte die Inzidenz auch morgen unter 150 (bzw. unter 165) bleiben, dann liegt sie an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter diesem Grenzwert. Ab dem übernächsten Tag, d.h. am Freitag, 21. Mai gelten dann folgende Regelungen:

  • Schulen (im Wechselmodell), Kitas (mit eingeschränktem Regelbetrieb) und Horte (in festen Gruppen) können wieder öffnen.
     
  • Click & Meet, d.h. einkaufen in Geschäften des Einzelhandels mit Terminvereinbarung und Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests wird wieder möglich sein.
     
  • Laut Verordnung des Landes sind auch Einzelunterricht in Kunst- und Musikschulen sowie Einzel-Unterricht für feste Paare in Tanzschulen erlaubt. Auch hier gelten die Regeln für Kontakterfassung und der Nachweis eines negativen tagesaktuellen Tests.
     
  • Freizeit- und Spielanlagen werden wieder geöffnet
     

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz bis Samstag, 22. Mai weiterhin unter 100 bleiben, gelten ab Montag, 24. Mai bzw. nach Pfingsten zusätzlich folgende Regelungen:

  • In Grund- und Förderschulen sowie Kitas und Horten kann eingeschränkter Regelbetrieb stattfinden (alle anderen Klassen – außer Abschlussjahrgänge – werden weiterhin im Wechselmodell beschult),
     
  • die Außengastronomie darf mit Kontaktnachverfolgung und bei mehreren Haushalten an einem Tisch mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests wieder öffnen,
     
  • Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsort, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum dürfen öffnen sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich durchführen. Voraussetzung ist ebenfalls eine Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung sowie der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests.
     
  • Sport ist erlaubt:
    • in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen,
    • kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen,
    • kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests,
    • Kontaktsport auf Außensportanlagen mit Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests,
       
  • an Kunst- und Musikschulen ist normaler Unterricht erlaubt, in Tanzschulen ist Gruppenunterricht für feste Paare erlaubt. Auch hier gelten die Regeln für Kontakterfassung und der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Tests.
     

Zu beachten ist, dass eine Selbstauskunft bei Selbsttests nicht mehr als Nachweis gilt. (Siehe Presseinformation des SMS/Medienservice Sachsen vom 18.05.2021)

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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