30.03.2021
Pressemitteilung 182

Stadt Chemnitz ermöglicht weiterhin die Stundung der Gewerbesteuer


Die Stadt Chemnitz weist darauf hin, dass es für Unternehmen im Zuge der Corona-Pandemie die Möglichkeit gibt, Stundungsanträge für die Gewerbesteuer zu stellen. Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich durch das Coronavirus betroffen sind, können die zinslose Stundung der bis zum 30. Juni 2021 fälligen Forderungen für maximal drei Monate beantragen.


Auch ein Antrag auf Absenkung der Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt kann gestellt werden. Damit will die Stadt Chemnitz das in ihrer Macht stehende tun, um die Unternehmer zu entlasten.


Folgende Maßnahmen sind dafür notwendig:

  • Prüfung der festgesetzten Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für das Jahr 2021 auf Aktualität
  • ggf. Antrag auf Anpassung der laufenden Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt stellen
  • Kopie des Antrags informativ an das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz per E-Mail an a21@stadt-chemnitz.de, per Fax an die 0371 488 2299 oder postalisch an Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz
  • Fällige Steuerforderungen lassen sich stunden, dafür muss umgehend Kontakt mit den zuständigen Bearbeitern für Gewerbesteuer aufgenommen werden:
    • Gewerbesteuerstelle (A, C, F, H, L, Zahlen), Telefon: 0371 488 2212
    • Gewerbesteuerstelle (B, D, E, I, J, M), Telefon: 0371 488 2216
    • Gewerbesteuerstelle (G, K, N, O, P, R), Telefon: 0371 488 2214
    • Gewerbesteuerstelle (Q, S, T, U, V, W, X, Y, Z), Telefon: 0371 488 2218


Das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/dienstleistungsportal

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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