19.03.2021
Pressemitteilung 162

Amtliche Haushaltebefragung


Mikrozensus der Europäischen Union 2021

Wie jedes Jahr wird auch 2021 im Freistaat Sachsen wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die jährliche amtliche Haushaltebefragung „Mikrozensus“ auf der Grundlage des Mikrozensusgesetzes durchgeführt.


Dazu werden im Laufe des Jahres, verteilt über die einzelnen Kalenderwochen, ca. 20.000 Haushalte im Freistaat Sachsen von Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes zu ihrer Haushalts-, Familien- und Erwerbssituation befragt. Außerdem werden Fragen zur Wohnsituation der Haushalte gestellt. Der Mikrozensus 2021 enthält zudem noch Fragen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zum Einkommen, zu Lebensbedingungen, zur Internetnutzung sowie zum Gesundheitsstand. Einbezogen werden Haushalte, die nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt worden sind. Für jeden ausgewählten Haushalt besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.


Die Befragung wird schriftlich bei den Haushalten angekündigt. Der Befragte kann sich telefonisch von geschulten Erhebungsbeauftragten befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.


Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes können sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren und sind dem Datenschutz verpflichtet. Alle erfragten Informationen unterliegen der strengsten Geheimhaltung. Die gewonnenen Einzelangaben dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.


Die statistischen Ergebnisse aus den Mikrozensusbefragungen in Sachsen sind allen Interessierten über die Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes zugänglich.


Anfragen zum Mikrozensus können gerichtet werden an das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen, Tel.: 03578 33 2110 oder an die Kommunale Statistikstelle im Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz, Tel.: 0371 488 7473.

 

 

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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