Lockerungen müssen wieder aufgehoben werden
Die Stadt Chemnitz erlässt eine neue Allgemeinverfügung
Da mit dem heutigen Tag der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in Chemnitz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, müssen die Lockerungen ab Freitag, 19. März, wieder aufgehoben werden.
Damit wird die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes anlässlich der Corona-Pandemie vom 6. März 2021 aufgehoben. Es tritt eine neue Allgemeinverfügung in Kraft.
Die Läden des Groß- und Einzelhandels und Betrieben der körpernahen Dienstleistungen werden wieder geschlossen. Sport im Außenbereich auch auf Außensportanlagen ist nicht mehr möglich. Die Kulturellen Einrichtungen, wie der Tierpark, das Wildgatter und der Botanische Garten sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten werden wieder geschlossen.
Der Alkoholkonsum wird auf folgenden öffentlichen Bereichen der Innenstadt untersagt:
Brückenstraße ab Theaterstraße, Kreuzungsbereich Brückenstraße/Straße der Nationen, Bahnhofstraße, Theaterstraße ab Falkeplatz bis Brückenstraße.
Foto: © Stadt Chemnitz
Ab Freitag gelten wieder die verschärften Kontaktbeschränkungen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie die dort genannten Ausgangsbeschränkungen.
Allgemeinverfügung (im Wortlaut)