Das Ehrenamt in der Justiz – der rechtliche Betreuer
Die örtliche Betreuungsbehörde der Stadt Chemnitz ist gemeinsam mit dem Verein für rechtliche Betreuung e.V. regelmäßig auf der Suche nach Menschen, die sich parallel zu ihrer Berufstätigkeit oder nach dem Austritt aus dem aktiven Berufsleben in einem anspruchsvollem Ehrenamt für andere engagieren wollen. Interessierte, die sich vorstellen können, als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer tätig zu sein, sind herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, dem 18. Februar 2020, 17 Uhr in das Haus Kraftwerk, Kaßbergstraße 36, eingeladen.
Um Anmeldung wird gebeten:
Ansprechpartner: Cornelia Reuther, Tel. 0371 3675865, E-Mail: c.reuther@vfrb.de
Mehr Informationen zum Ehrenamt: www@vfrb.de
Weitere Fragen beantwortet auch die örtliche Betreuungsbehörde der Stadt Ansprechpartner: Silke Weiser, Tel. 0371 488 5580, E-Mail: betreuungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
Was macht ein ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer?
Wenn ein Volljähriger auf Grund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, so bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für ihn (§ 1896 BGB). Diese Betreuung ermöglicht die gesetzliche Vertretung dieser Person und ist von der sozialen Betreuung, wie Pflege und Hauswirtschaftshilfe, zu unterscheiden. Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können.