Böllerverbot an Silvester in Chemnitz
Stadt verbietet Abbrennen und Mitführen im gesamten Stadtgebiet
Die Stadt Chemnitz verbietet das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern im gesamten öffentlichen Stadtgebiet an Silvester und Neujahr. Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Pandemie wurde heute veröffentlicht. Demnach ist nur erlaubt, sogenanntes Tischfeuerwerk zu benutzen. Mit diesem Verbot will die Stadt dazu beitragen, dass es nicht zu unnötigen Menschenansammlungen in Pandemie-Zeiten kommt. Außerdem soll die Lage in den bereits stark beanspruchten Krankenhäusern nicht noch weiter belastet werden.
Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis 1. Januar 2021, 24 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen (z.B. Parkplätze von Supermärkten) ausdrücklich untersagt.
Ausgenommen ist das Mitführen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1, die zur Verwendung in geschlossenen Bereichen und innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind (Tischfeuerwerk u.a.).
Diese Allgemeinverfügung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 1. Januar 2021.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter www.chemnitz.de/coronavirus.