09.12.2020
Pressemitteilung 759

Notbetreuung für Kinder wird sichergestellt


Stadt Chemnitz bereitet sich auf den Lock down ab der kommenden Woche vor

Die Stadt Chemnitz bereitet sich intensiv darauf vor, die Notbetreuung für die Kinder sicherzustellen, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten.

Wie auch im Frühjahr werden ab der kommenden Woche alle Einrichtungen geöffnet bleiben, damit die Kinder dort in ihrem gewohnten Umfeld betreut werden können.

Die Liste der systemrelevanten Berufe ist derzeit noch nicht final von der Landesregierung verabschiedet, die Stadt geht aber davon aus, dass die hier in Folge genannten Berufsgruppen dazu gehören. Die Regelung des Landes soll nach heutigem Stand bis zum 10. Januar gelten. Auch steht heute noch nicht fest, wie das Thema Eltern-Beiträge gelöst wird.

Ein entsprechendes Formular für die Eltern, mit dem sie ihren Anspruch nachweisen können, wird so schnell wie möglich auf www.chemnitz.de bereitgestellt.

Für Fragen der Eltern gibt es ab sofort eine Hotline des Jugendamtes unter 0371 488 5180 sowie den Kontakt per E-Mail: jugendamt.kita@stadt-chemnitz.de .

Diese sind zu den folgenden Zeiten erreichbar:

Donnerstag 10 bis 18 Uhr  
Freitag 10 bis 14 Uhr  
Samstag 10 bis 17 Uhr  
Sonntag 10 bis 14 Uhr  

 

Anspruch auf Notbetreuung haben folgende Gruppen, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten wie folgt beruflich tätig ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann:

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Polizei
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • Berufsfeuerwehr
  • Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
  • betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Bundeswehr, der sächsischen Kommunen und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur für Arbeit, sofern ein Personensorgeberechtigter mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist


Gesundheitsversorgung und Pflege

  • Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
  • Rettungsdienst
  • Arztpraxen und Zahnarztpraxen
  • Psychotherapiepraxen und Psychosoziale Notfallversorgung
  • Apotheken
  • Labore
  • Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • stationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe
  • ambulante Pflegedienste
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern und medizinischen Fakultäten sowie stationären Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe


Bildung und Erziehung (nur zwingend für den Betrieb notwendiges Personal)

  • Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
  • stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder und Jugendhilfe
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in den genannten Einrichtungen der Bildung und Erziehung


Der Anspruch auf Notbetreuung zusätzlich ist gegeben, wenn beide Sorgeberechtigten oder der alleinige oder aktuell Sorgeberechtigte bei Alleinerziehenden in diesen Berufsgruppen arbeitet:


Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit (nur zwingend für den Betrieb benötigtes Personal)

  • Telekommunikation, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Postdienstleistungen
  • Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)
  • Wasserversorgung
  • Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft)
  • ÖPNV, SPNV, EVU sowie zugehörige Infrastrukturunternehmen
  • Binnenschifffahrt
  • Rundfunk, Fernsehen, Presse einschließlich Erzeugung von Pressedruckerzeugnissen


Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs

  • Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft
  • Lebensmittelhandel und -großhandel
  • Transport und Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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