07.12.2020
Pressemitteilung 753

Weihnachtsfrieden


In der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 wird grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung droht.

Durch die Stadt Chemnitz wurde auch in diesem Jahr veranlasst, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden.

Damit gibt es ebenso wie in den Vorjahren den so genannten Weihnachtsfrieden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/