Verlängerung des beitragsfreien Vorschuljahres
Vorbehaltlich des Beschlusses für den Zweijahreshaushalt 2021/2022 wird die Stadt das beitragsfreie Vorschuljahr bis zum 31. August 2021 verlängern. Der aktuelle Beschluss des Stadtrates endet am 31. Dezember 2020.
Grundlage für die Entscheidung bildet die „Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie Tagespflege“.
Die Eltern, deren Kinder eine kommunale Einrichtung besuchen, erhalten einen Bescheid, der die Beitragsfreiheit bis 31. August 2021 für die Vorschulkinder bestätigt. Eltern von Vorschulkindern, die eine Einrichtung eines freien Trägers besuchen, erhalten eine Elterninformation zum Elternbeitrag von ihrem freien Träger. Bis Jahresende werden die Bescheide zugestellt.
Derzeit profitieren ca. 2.300 Kinder von der Beitragsbefreiung im Vorschuljahr. Die Stadt stellt pro Jahr ca. 2.200.000 Euro zur Verfügung.