Förderung der Freien Träger und der Wohlfahrtspflege gesichert
Die Förderung der Freien Träger und der Wohlfahrtspflege in der Stadt Chemnitz in der Jugend- und Familienhilfe, bei den sozialen Diensten und Begegnungsstätten und bei den sozialmedizinischen Angeboten im Jahr 2021 ist gesichert.
Nach zuletzt intensiven Verständigungen mit Vertretern der Trägerlandschaft, insbesondere der Liga der Wohlfahrtspflege, mit Fraktionen im Chemnitzer Stadtrat und mit der Verwaltungsspitze wurde eine Lösung gefunden, die Träger während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung finanziell so auszustatten, dass ihnen keine Risiken in der Leistungserbringung entstehen.
Um die Zahlung an alle Projekte, Leistungen und Einrichtungen für die Zeit bis April 2021 zu sichern, werden nun die entsprechenden Vorlagen mit Änderungen der Verwaltung für die vorläufige Haushaltsführung ab Januar 2021 im Sozialausschuss am 3. Dezember 2020 und Jugendhilfeausschuss am 8. Dezember 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gleichzeitig wird damit die Chance eröffnet, mit Blick auf die schwieriger werdende Haushaltslage in den Folgejahren, im ersten Halbjahr 2021 gemeinsam mit den Trägern die strategischen Schwerpunkte für die nächsten Jahre zu vereinbaren.