25.11.2020
Pressemitteilung 723

Erhebung der Sportstättengebühren


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Sportstätten beschlossen. Diese soll ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Satzung beinhaltet die Hallen- und Freibäder, die Sporthallen und -räume sowie Sportplätze. Die derzeitige Gebührensatzung gilt seit 2011. 

Nach fast zehn Jahren ist eine neue Gebührensatzung notwendig. Unter anderem sind in den vergangenen zehn Jahren die Betriebskosten gestiegen, bei Strom um 28 Prozent. Sowohl die eigenen Personalkosten als auch die Kosten für beauftragte Dienstleistungsunternehmen haben sich erhöht. Weiterhin sind umfangreiche Werterhaltungs- und Baumaßnahmen am dem Sportstätten notwendig.  

Die Gebühren sind in zwei Tarife eingeordnet. Tarif 1: für die öffentliche Nutzung in Hallen- und Freibädern. Tarif 2: für die Nutzung durch Vereine und Schulen in Sporthallen und -räumen, auf Sportplätzen und in Hallenbädern. 

Für die öffentliche Bädernutzung werden die Ermäßigtentarife in Hallenbädern beibehalten bzw. in der Schwimmhalle am Südring sinken diese sogar. Die Familienkarte beinhaltet ab sofort eine unbegrenzte Anzahl an eigenen Kindern. Es wird auch weiterhin lukrative Kursangebote und -preise geben. Die Tarife für Normalzahler werden leicht angehoben. Damit liegen die Gebühren in Chemnitz aber weiterhin unter den Gebühren in Dresden und Leipzig. 

Die Gebühren für C-Pass-Inhaber bleiben gleich. Die Besitzer einer Ehrenamtskarte und einer DANKE-Card erhalten ermäßigten Eintritt in die städtischen Bäder. Damit wird ehrenamtliches Engagement gewürdigt. 

Auch für die Nutzung der Sportanlagen werden die Gebühren angehoben. Für die Vereine bleiben aber die Rabatte in Höhe des prozentualen Anteils Kinder/Jugendliche sowie Menschen mit einem Handicap als Mitglieder im Verein, bestehen. Das gilt für alle Nutzungszeiten des Vereins. Damit möchte die Stadt Chemnitz die Kinder- und Jugendarbeit weiter fördern. Pro einzelnes Mitglied ergibt sich somit nur eine geringe Gebührenerhöhung. 

Für die Nutzung einer Einfeld-Sporthalle zahlen Vereine ohne Kinder- und Jugendanteil sowie Behindertensportler*innen 3,15 Euro pro Stunde. Ab Inkrafttreten der Satzung wird der Betrag auf 4,40 Euro pro Stunde erhöht. Bei einem Anteil von 20 Prozent an Kinder- und Jugendmitgliedern sowie Behindertensportler*innen zahlt ein Verein aktuell 2,52 Euro pro Stunde. Ab Inkrafttreten der Satzung steigt der Betrag lediglich um einen Euro auf 3,52 Euro pro Stunde. Bei einem Anteil von 40 Prozent Kinder- und Jugendlichen im Verein oder Behindertensportler*innen ist eine geringe Erhöhung von bisher 1,89 Euro auf 2,64 Euro pro Stunde angedacht.

Für die Nutzung eines Fußballplatzes beträgt die Gebühr für einen Verein ohne Kinder- und Jugendliche sowie Behindertensportler*innen aktuell 6,52 pro Stunde. Ab Inkrafttreten der Satzung erhöht sich der Betrag auf 8 Euro. Sind 20 Prozent der Mitglieder Kinder- und Jugendliche bzw. Behindertensportler*innen zahlt der Verein zukünftig 6,40 Euro pro Stunde, statt dem aktuellen Betrag von 5,22 Euro pro Stunde. Bei einem Anteil von 40 Prozent an Kindern und Jugendlichen bzw. Behindertensportler*innen erhöht sich der Betrag nach neuer Satzung von bisher 3,92 Euro auf 4,80 Euro pro Stunde.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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