Baumfällungen im Stadtgebiet bis Ende Februar 2021
Während der kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an den aufgelisteten Bäumen umgehender Handlungsbedarf besteht. Die Baumfällungen werden seit Oktober 2020 bis Ende Februar 2021 ausgeführt.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach § 39 BNatSchG oder § 25 SächsNatSchG dar.
Das Holz der gefällten Bäume wird Eigentum der mit der Baumfällung beauftragten Firma.
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Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz