06.11.2020
Pressemitteilung 689

Baumsterben im Wasserwerkspark


Hinweise des Umweltamtes

Baumsterben im Wasserwerkspark

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze der letzten drei Jahre ist im als Wasserwerkspark bekannten Gebiet ein vermehrtes Absterben älterer Bäume, vor allem älterer Rotbuchen, zu verzeichnen. Die geologischen Bedingungen im Hangwald und der zumeist flachgründige Boden bedingen durch das geringe Wasserspeichervermögen augenscheinlich das rasch voranschreitende Absterben der älteren Bäume.

Besucher*innen werden gebeten, größeres Augenmerk auf die typischen, sich aus der Natur ergebenden Gefahren, wie herabbrechende Äste oder umstürzende Bäume, zu legen. Das Umweltamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Wege im gesamten Gelände auf eigene Gefahr erfolgt (§ 60 Bundesnaturschutzgesetz sowie § 11 Abs. 2 Sächsisches Waldgesetz) und aus diesem Grund auch kein Winterdienst stattfindet. Ein Verlassen der Wege ist aus Gründen des Artenschutzes und durch die Bestimmungen der Flächennaturdenkmale nicht erlaubt.

Die Bezeichnung Wasserwerkspark hat einen historischen Hintergrund und suggeriert, einen der Öffentlichkeit gewidmeten und dementsprechend gepflegten und gesicherten städtischen Öffentlichkeitsbereich. Dem ist aber nicht so. Der Großteil der Flächen in diesem Gebiet rund um die Zwönitz, ist als Wald im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes deklariert. Diese Waldflächen wurden 1994 aufgrund ihres 150- bis 200-jährigen Eichen-Buchen-Hangwaldes und Auwaldcharakters als Flächennaturdenkmale unter Naturschutz gestellt.

Dieses naturbelassene Gebiet beherbergt eine große Anzahl an wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, denen aufgrund der vielfältigen Strukturen ein Refugium innerhalb städtischer Gefilde geboten wird. Dieses Refugium gilt es, in Zukunft zu fördern und zu erhalten.

Demnach werden nur im Rahmen der Verkehrssicherung an Außengrenzen zu Privatgrundstücken und öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen sowie Kleingartenanlagen Gefahren weitestgehend beseitigt.

Im Gebiet selbst dürfen Bäume hingegen als stehendes Totholz einem unberührten Zersetzungsprozess unterliegen. Sie bieten mehreren Spechtarten, u. a. auch dem hier brütenden, streng geschützten Schwarzspecht eine Fortpflanzungs- und Nahrungsstätte, denn im stehenden Totholz wimmelt es von Käferlarven, Ameisen und anderen Insekten.

Muss ein Baum zwingend gefällt werden, veranlasst das Umweltamt aus diesem Grund nur das Absetzen der Baumkronen. Somit bleibt ein sogenannter Stamm-Hochstubben als Kleinbiotop erhalten. So entsteht eine naturschutzfachlich hochinteressante Walddynamik mit wildem Naturcharakter.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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