23.10.2020
Pressemitteilung 657

Neues aus dem Tierpark: Fütterung von Zoo- und Wildtieren durch Besucher*innen nicht erlaubt


Immer wieder kommt es vor, dass Besucher von Tierpark und Wildgatter Chemnitz die Zoo- und Wildtiere beider Einrichtungen füttern, derzeit leider wieder vermehrt. Womöglich, weil sie denken, den Tieren (und dem Zoo) Gutes zu tun oder weil sie die Tiere aktivieren möchten. Womöglich weil sie glauben, durch das Entrichten des Eintrittes ein Anrecht darauf zu haben. Der Tierpark bittet jedoch auf diesem Wege dringend, dies nicht zu tun, weil es unter Umständen die Gesundheit der Bewohner von Tierpark und Wildgatter gefährden kann.

Grundsätzlich sollte man keine fremden Tiere ohne Wissen und der Erlaubnis des Besitzers bzw. Halters füttern, egal ob im Zoo, im Wildpark, auf der Koppel des Bauern, auf dem Teich oder über den Gartenzaun des Nachbarn. Jedes Individuum hat seinen Speiseplan, der in Quantität und Qualität des Futters ausgewogen ist, und jede Abweichung kann schädlich sein.
Verdauungsstörungen, Verfettung, Verhaltensabweichungen, Misslingen therapeutischer Fütterung etc. sowie auch die Irritation des Halters (Warum frisst mein Tier heute nicht?) sind die Folge. Im schlimmsten Fall werden die Tiere krank oder sterben gar durch das für sie falsche oder zu reichliche Futter.

Gerade jetzt im Herbst verlocken Eicheln und Kastanien zum Füttern. Aber auch hier gilt: Für den Eigenbedarf sammeln, z. B. zum Basteln, aber nicht an die Tiere verfüttern, auch wenn die Früchte auf dem Weg vor dem Gehege liegen. Gerade für die exotischen Bewohner des Zoos sind Eicheln und Kastanien nicht das richtige Futter. Es kann bei dem großen Bestand an Eichen im Zoo nicht verhindert werden, dass Eicheln in die Gehege fallen, aber jede zusätzliche Eichel von außen ist eine zu viel.

Es wird in der Besucherordnung der jeweiligen Einrichtung auf das generelle Fütterungsverbot (Ausnahme Pellets aus Futterautomaten an die entsprechenden Tiere) hingewiesen, die der Besucher mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Betreten der Einrichtung anerkennt. Vielfältige Hinweise, auch mit Piktogrammen, finden sich zudem im Gelände.
Man sollte also das Füttern der Tiere grundsätzlich den Tierpflegern überlassen. Diese durchlaufen eine anspruchsvolle dreijährige Ausbildung, die unglaublich vielfältig ist. Sie wissen also, was ihre Schützlinge fressen dürfen und wie viel davon gesund ist und ob vielleicht der Tierarzt eine Diät verordnet hat.

Wer nun aber schon viele Eicheln und Kastanien gesammelt hat, der kann den auf dem Parkplatz an der Burg Rabenstein stehenden Sammelcontainer nutzen. Dieser wird regelmäßig von den Mitarbeitern des Wildgatters abgeholt, die die Früchte dann sachgerecht und wohldosiert über den Winter an die Tiere des Gatters, die diese Nahrung gut vertragen, verfüttern.
Wer dem Tierpark oder Wildgatter etwas Gutes tun möchte, kann dies z. B. über Tierpatenschaften tun, die der Tierparkförderverein „Tierparkfreunde Chemnitz e.V.“ für die Bewohner beider Einrichtungen vergibt.

Bei Zuwiderhandeln gegen das Fütterungsverbot wird gegen die Besucherordnung verstoßen. Das kann einen Verweis aus dem Gelände bis hin zum Hausverbot nach sich ziehen. Kommt ein Tier zu Schaden, kann der Verursacher für eine Sachbeschädigung (Tiere gelten als Sachen) haftbar gemacht werden. Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese nach dem Tierschutzgesetz geahndet.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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