30.01.2020
Pressemitteilung 65

Bildungsempfehlung wird am 7. Februar erteilt


Die Schüler der vierten Klassen erhalten in diesem Jahr am 7. Februar die Bildungsempfehlung von der jeweiligen Grundschule. Diese ist die Voraussetzung, um das Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden. Eine Anmeldung an einer Oberschule oder am Gymnasium ist bis zum 28. Februar 2020 möglich. Der Aufnahmebescheid wird bis zum 4. Juni 2020 von der jeweiligen Schule erteilt.

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist. Außerdem darf keines dieser drei Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet sein.

Seit 2017 hat die Bildungsempfehlung nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können Eltern ihr Kind bis zum 28. Februar 2020 an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Dann nehmen die Kinder am 3. März 2020 an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Im Zeitraum vom 3. bis 12. März 2020 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am gewünschten Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien, neben der Bildungsempfehlung, sind das zuletzt erteilte Jahreszeugnis, die zuletzt erteilte Halbjahresinformation und die schriftliche Leistungserhebung. Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldeformular (Angabe von Zweit- und Drittwunsch dringend erforderlich)
  • Kopie der Halbjahresinformation
  • Original bzw. beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Original der Bildungsempfehlung

Hinweis: Die Anmeldung für die neue Oberschule "Arno-Schreiter-Straße 1" erfolgt in der Albert-Schweitzer-Oberschule, Albert-Köhler-Straße 48, da diese im laufenden Schuljahr noch als Außenstelle der Albert-Schweitzer-Oberschule geführt wird. Die neue Oberschule ist dann mit Schuljahresbeginn 2020/2021 eigenständig.

Die Anmeldezeiten der einzelnen Schulen sind auf www.chemnitz.de abrufbar.

Weitere Informationen sind unter der Behördennummer 115 erhältlich.

 

 

 

 

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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