Im Zeisigwald ist Felsklettern verboten
Das Umweltamt informiert, dass das Felsklettern im Fuchsbergsteinbruch im Zeisigwald verboten ist. In der jüngeren Vergangenheit wurden wiederholt neue Kletterhaken im Gestein festgestellt. Das hat das Umweltamt zum Anlass genommen, auf dieses Verbot hinzuweisen. Denn auch das Anbringen von Kletterhaken ist untersagt.
Im Rahmen einer Übung der Feuerwehr werden in den nächsten Wochen die Kletterhaken entfernt. Zudem werden Schilder mit der Aufschrift „Klettern verboten“ angebracht.
Im Fuchsbergsteinbruch im Zeisigwald wurde vor allem Ende des 19. Jahrhunderts Hilbersdorfer Porphyrtuff abgebaut. Das Gelände um die maximal 25 Meter hohen Steinbruchwände ist heute weitgehend bewaldet und naturnah ausgebildet. Bereits im Jahr 1973 wurden dieser Steinbruch sowie auch der angrenzende Ratssteinbruch als Flächennaturdenkmal vor allem aufgrund der geologischen Bedeutung unter Schutz gestellt.
Der geologische Aufschluss und die Flora und Fauna in diesem Gebiet sollen erhalten und geschützt werden sowie sich ungestört entwickeln.