Finanzielle Mittel für Ersatzneubau der Brücke Klaffenbacher Straße für 2021 und 2022 gesichert
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die Stadt Chemnitz außerplanmäßig ermächtigt, finanzielle Verpflichtungen für den Ersatzneubau der Brücke Klaffenbacher Straße (BW7) über das Haushaltsjahr 2020 hinaus einzugehen. Die finanziellen Verpflichtungen für die Baumaßnahmen an der Brücke werden in den Jahren 2021 in Höhe von 650.000 Euro und 2022 in Höhe von 828.680 Euro fällig.
Im Oktober 2018 stellte die Stadt Chemnitz den Antrag auf den Ersatzneubau der Brücke Klaffenbacher Straße. Die Maßnahme sollte mit Baubeginn im Jahr 2019 gemeinsam mit der Landestalsperrenverwaltung (LTV) im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Würschnitz umgesetzt werden. Da der Zuwendungsbescheid nicht wie beantragt im Jahr 2019 erteilt wurde, hat die LTV mit ihrer Baumaßnahme bereits begonnen. Der Ersatzneubau der Brücke Klaffenbacher Straße kann damit erst nach Fertigstellung der Baumaßnahmen der LTV erfolgen.
Die Stadt Chemnitz hat den Zuwendungsbescheid am 3. August 2020 (mit Ausstellungsdatum 23. Juli 2020) erhalten. Die Zuwendung wird wie folgt gestaffelt: 200.000 Euro im Jahr 2020, 650.000 Euro im Jahr 2021 und 828.680 Euro im Jahr 2022.
Der Bescheid enthält die Auflage, dass die Ausschreibung innerhalb von vier Monaten nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides, also spätestens bis 23. November 2020, erfolgen muss.
Um die Ausschreibung noch im Jahr 2020 veranlassen zu können, müssen die bewilligten Zuwendungen für die Jahre 2021 und 2022 mit einer Verpflichtungsermächtigung abgesichert werden. Die vorgesehenen Eigenmittel stehen aufgrund von Änderungen bzw. Verschiebungen von anderen Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung.