14.08.2020
Pressemitteilung 467

Briefwahl beginnt: Wahlbenachrichtigungen werden verschickt


Mit der Wahlbenachrichtigung, die die Wahlberechtigten ab sofort bis spätestens zum 30. August 2020 erhalten werden, bekommt jeder Wahlberechtigte auch einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Dieser kann eingesetzt werden, wenn man beabsichtigt, bereits vor dem Wahltag seine Stimme durch Briefwahl abzugeben. Alternativ kann dafür auch der Online-Wahlschein-Antrag im Internet unter www.chemnitz.de/briefwahl verwendet werden. Auf den eingereichten Antrag erhält der betreffende Wahlberechtigte dann einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Er nimmt sein Wahlrecht wahr und sendet den vollständigen Wahlbrief mit allen zugehörigen Unterlagen kostenfrei mit der Deutschen Post AG an die aufgedruckte Adresse zurück. Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis spätestens am 20. September 2020, 18 Uhr, wieder bei der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz vorliegt. Auch ein Einwurf der Wahlbriefe in den Fristenbriefkasten ist möglich.

Die Wahlen finden in diesem Jahr unter besonderen Bedingungen statt. So werden an den Wahltagen pandemiebedingte Hygienemaßnahmen in den Wahlräumen umzusetzen sein. Selbstverständlich werden für die Oberbürgermeisterwahl die Wahlräume wie gewohnt und zu den in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Zeiten geöffnet. Dennoch empfiehlt sich für jeden Wahlberechtigten unter den Bedingungen der aktuellen COVID-19-Pandemie, die Vornahme der Stimmabgabe per Briefwahl für sich zu prüfen. Mit einer elektronischen oder postalischen Antragstellung können die persönlichen Kontakte im gesundheitlichen Interesse aller Beteiligten auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Auch bei der Oberbürgermeisterwahl besteht ab dem 31. August 2020 die Möglichkeit der persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen vor Ort mit der Möglichkeit im Rahmen der Sofortwahl direkt vor Ort zu wählen. Es wird jedoch auch hier darum gebeten, zu prüfen, ob eine persönliche Vor-Ort-Beantragung für die Briefwahlunterlagen (verbunden mit Möglichkeit der Sofortwahl) unbedingt notwendig ist. Diese Möglichkeit sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation nur für dringende unaufschiebbare Fälle ins Auge gefasst werden. Auch muss hierbei mit längeren Wartezeiten vor Ort gerechnet werden.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass sich die Briefwahlstelle in diesem Jahr nicht wie gewohnt im Rathaus befindet, sondern in der Bürgerhalle des Bürgerverwaltungszentrums Moritzhof in der Bahnhofstraße 53 eingerichtet wird. Die Öffnungszeiten können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.

Für einen eventuell stattfindenden zweiten Wahlgang am 11. Oktober 2020 gilt, dass diejenigen, die bereits für die Wahl am 20. September 2020 einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt hatten, die Wahlunterlagen für den zweiten Wahlgang automatisch von Amts wegen per Post zugesandt bekommen. Diejenigen, die beim ersten Wahlgang am 20.September 2020 keine Briefwahlunterlagen beantragt hatten, können für den zweiten Wahlgang Briefwahlunterlagen ab Montag nach der ersten Wahl beantragen. Die Antragstellung erfolgt dann genauso wie dies für die Wahl am 20. September 2020 möglich war.

Weiterführende Informationen können der Wahlbenachrichtigung entnommen oder auch unter www.chemnitz.de/wahlen gefunden werden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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