26.06.2020
Pressemitteilung 358

Festlegungen der Stadt Chemnitz zur Kita-Betreuung ab Montag, 29. Juni 2020


Ab Montag, dem 29. Juni 2020, besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb zurückzukehren. Dabei sind folgende Corona-Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten:

  • Tägliche Gesundheitsbestätigung durch die Eltern (aktuelle Version – siehe Anlage)
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (betreute Kinder und Personal ausgenommen)
  • Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen#
  • Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Dokumentation der Kontaktpersonen

Unter diesen Vorgaben trifft die Stadt Chemnitz folgende Festlegungen zur Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen:

  • Die Kinder werden im Rahmen der regulären Öffnungszeiten der Einrichtungen betreut.
  • Eltern können mittels einer Änderungsmeldung die erforderliche Betreuungszeit angeben und zahlen den entsprechenden Elternbeitrag ab dem Monat Juli.
  • Die Kindertageseinrichtung entscheidet über die Zusammensetzung der Gruppen. Um die Rückkehr in den Regelbetreibe zu erleichtern und einen abrupten Übergang zu vermeiden, kann für eine Übergangszeit die derzeitige Gruppenstruktur beibehalten werden.
  • Eine Durchmischung der Kinder in der Früh- und Spätbetreuung ist möglich. Zur Sicherung der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten sind die anwesenden Kinder zu dokumentieren.
  • Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden.
  • Eingewöhnung, Eltern-/Entwicklungsgespräche, Elternabende, Fachberatung sowie Veranstaltungen zum Ende des Kita-Jahres können unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Einrichtungsgelände durchgeführt werden. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist mit Kindergruppen nicht gestattet.
  • Die Einrichtungen organisieren die Bringe- und Abholsituation in den Einrichtungen unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen. Während des Bringens und Abholens der Kinder müssen Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das pädagogische Personal und die betreuten Kinder sind davon ausgenommen.
  • Unter Einhaltung des 1,5 m Abstandes ist den Eltern das Betreten der Garderoben gestattet. Das Betreten der Gruppen- und Waschräume ist Eltern, außer in der Phase der Eingewöhnung, nicht gestattet. Eltern sollten unter diesen Bedingungen mehr Zeit beim Bringen und Abholen der Kinder einplanen.
  • Eltern versichern täglich vor Beginn der Betreuung in schriftlicher Form, dass ihr Kind keine der bekannten Krankheitssymptome einer SARS-CoV-2 Infektion, insbesondere Husten, Fieber oder Halsschmerzen aufweist. Hierfür soll das Formular „Gesundheitsbestätigung“ verwendet werden. Wird dies nicht abgegeben, wird das Kind an dem Tag nicht in die Betreuung genommen. Das Betreuungsverhältnis bleibt davon unberührt.
  • Das pädagogische Personal kann ein Kind mit Krankheitssymptomen zurückweisen. Treten im Verlauf des Tages Symptome auf, kann die Kita die umgehende Abholung veranlassen.
  • Treten bei Kindern Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 hinweisen, an mehr als zwei Tagen hintereinander auf, ist der Zutritt zur Einrichtung erst nach Nachweis einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten der Symptome zu gestatten.
  • Jede einzelne Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle hat ein auf die COVID-19-Situation ausgerichtetes Hygienekonzept, basierend auf dem Rahmenhygieneplan, vorzuweisen und einzuhalten.

Der eingeschränkte Regelbetrieb mit den bereits getroffenen Festlegungen der Stadt Chemnitz vom 13. Mai 2020 gilt weiterhin für den Primarbereich der Grund- und Förderschulen, die Horte und die weiterführenden Schulen bis zu den Sommerferien.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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