19.06.2020
Pressemitteilung 338

Freie Sicht: Eigentümer in der Pflicht


Hecken und Bäume an privaten Grundstücksgrenzen dürfen nicht in den Öffentlichen Verkehrsraum ragen

Grundstückseigentümer sind aufgerufen, die in den öffentlichen Raum (Gehwege und Straßen) hineinragende Äste, Zweige oder Hecken zurückzuschneiden.

Behinderungen durch überhängende Äste oder gar zugewachsene Verkehrsschilder sowie zu üppig gewachsene Hecken gefährden die Verkehrsteilnehmer. Bei Gefahr in Verzug ist die Stadt Chemnitz nach Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG ) verpflichtet, sofort zu handeln und muss dem Eigentümer/Grundstücksanlieger die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Der Lebensraum „Straße“ soll allen Verkehrsteilnehmern eine gleichberechtigte und gefahrlose Teilnahme ermöglichen. Deshalb müssen Grundstückseigentümer ihre Gehölze zurückschneiden, und auf ein ausreichendes Sichtfeld auf Schilder, Kreuzungen und Straßenbeleuchtung achten.

Mit der Gewährleistung einer gefahrlosen Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes tragen sie wesentlich für ein angenehmes Wohn- und Aufenthaltsumfeld in der Stadt bei.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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