03.01.2020
Pressemitteilung 3

Qualifizierter Mietspiegel 2020 – ab 1. Januar gültig


Ab dem 1. Januar gilt in der Stadt Chemnitz der qualifizierte Mietspiegel 2020.
Zur Erhaltung des Qualifiziertheitsprädikats wurde der seit 1. Januar 2018 gültige qualifizierte Mietspiegel der Stadt Chemnitz zwei Jahre nach der Erstellung fortgeschrieben.

Der Mietspiegel wurde anhand der Entwicklung des Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (neue Bezeichnung: Verbraucherpreisindex für Deutschland) durch die vom Chemnitzer Stadtrat beauftragte Arbeitsgruppe angepasst. Der Arbeitsgruppe gehören Interessenvertreter der Chemnitzer Mieterinnen und Mieter, der Chemnitzer Wohnungswirtschaft, der privaten Vermieter, Vertreter der Stadt Chemnitz und in beratender Funktion das Amtsgericht Chemnitz an. Der zugrundeliegende Preisindex wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Ebenso wie ein neu erstellter Mietspiegel muss auch dessen Anpassung entweder durch die Interessenvertreter der Mieter und Vermieter oder durch den Stadtrat formal anerkannt werden.

Die schriftlichen Anerkennungen wurden durch die entsprechenden Vereine und Verbände, die die Interessen der Chemnitzer Mieterinnen und Mieter vertreten bzw. die im Namen der organisierten Chemnitzer Wohnungswirtschaft und der privaten Vermieterinnen und Vermieter die Anerkennung vollziehen konnten, vorgenommen.

Mit seiner nunmehr formal anerkannten Anpassung behält der Chemnitzer Mietspiegel ab dem 1. Januar 2020 in der angepassten Form das Prädikat qualifiziert für weitere zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2021. Danach wird ein neuer Mietspiegel erstellt.
Im qualifizierten Mietspiegel sind die in Chemnitz gültigen Vergleichsmieten für vermieteten Wohnraum festgelegt. Die gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit der Erstellung einer derartigen Mietpreisübersicht, die dafür geltenden Rahmenbedingungen, die Erstellungsgrundsätze, die Bedingungen für seine Anwendbarkeit bei Mietpreisänderungen bzw. seine Bedeutung im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren bei Mietstreitigkeiten bildet § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Gerade bei gerichtlich zu klärenden Miethöhestreitigkeiten kommt dem qualifizierten Mietspiegel eine besondere Bedeutung zu. Deshalb werden vom Gesetzgeber an die Erstellung eines Mietspiegels, der als qualifiziert bezeichnet werden darf, besondere Anforderungen gestellt. Dazu gehört auch, dass ein einmal erstellter qualifizierter Mietspiegel spätestens nach zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen ist. Nach spätestens vier Jahren muss er neu erstellt werden.

Der qualifizierte Mietspiegel 2020 steht ab sofort unter www.chemnitz.de/mietspiegel kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus ist es möglich, die neue Mietspiegelbroschüre gegen ein Entgelt in Höhe von 5 Euro in allen Bürgerservicestellen zu erwerben.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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