19.05.2020
Pressemitteilung 273

Bewerbung um Kulturhauptstadt Europas 2025


Überplanmäßige Mittel für zweite Bewerbungsphase

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, 780.000 Euro für das weitere Bewerbungsverfahren der Stadt Chemnitz um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 bereitzustellen.

Im März 2019 hatte der Stadtrat zugestimmt, dass sich die Stadt Chemnitz dem gesamten Auswahl-Prozess bis zur Titelvergabe Kulturhauptstadt Europas 2025 unterzieht und im September 2019 das Bewerbungsbuch bei der Kulturstiftung der Länder in Berlin einreicht.

Im Dezember 2019 wurde Chemnitz von der europäischen Jury für die Endauswahlrunde empfohlen. Hierfür ist ein zweites Bewerbungsbuch mit den Antworten auf die Fragen aus dem Fragenkatalog der zweiten Auswahlrunde zu erarbeiten. Die Abgabefrist wurde aufgrund der Corona-Pandemie um zwei Monate verlängert.

Um den Anforderungen der europäischen Jury gerecht zu werden, wurde für die zweite Bewerbungsrunde eine neue Organisationsstruktur der Kulturhauptstadtbewerbung aufgebaut. Das Team wurde ab März vergrößert, um neben der umfangreichen Erarbeitung des zweiten Bidbooks auch die Themen Region, Bürgerbeteiligung und Kommunikation zu verstärken.

Laut Jury muss Chemnitz die kulturelle und künstlerische Vision und das Programm noch weiter ausarbeiten, sodass klar wird, wie die Herausforderungen der Stadt (einschließlich der Ereignisse im Sommer 2018) konkret bzw. stärker auf Grundlage eines europaorientierten Konzepts und in enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern gelöst werden können. Dementsprechend ist mit Beginn des Jahres 2020 die Zusammenarbeit mit europäischen Experten, Programmentwicklern und Künstlern ausgeweitet worden.

Der Bewerbungsprozess gestaltet sich in der zweiten Phase umfangreicher, diversifizierter und auch länger als geplant. Die genannte Mittelaufstockung ist eine wichtige Voraussetzung, den um internationale Anforderungen gewachsenen Bewerbungsprozess mit hohen Erfolgsaussichten zu Ende zu führen.


Die überplanmäßigen Mittel stehen durch Mehrertäge aus den allgemeinen und investiven Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2020 bereit, die die Stadt Chemnitz vom Land Sachsen erhalten hat. Die Einplanung der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2020 war aufgrund der Zweijahresplanung bereits im Jahr 2018 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt waren die wirtschaftliche Lage, die Einwohnerentwicklung und die Steuerkraft der Stadt Chemnitz sowie die Gesamteinnahmen noch nicht genau einschätzbar.

Zudem wurde die sogenannten Schlüsselmasse des Freistaates gegenüber 2019 aus der Abrechnung des Jahres 2018 aufgestockt. Die Schlüsselmasse dient als Ausgangsbasis für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die jeweilige Kommune.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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